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Messerattacke von Brokstedt: Verdächtiger schweigt beim Haftrichter


Tödliche Messerattacke von Brokstedt
Verdächtiger schweigt beim Haftrichter

Von dpa
28.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Kerzen und Blumen im Bahnhof Brokstedt: Zwei Menschen starben, fünf wurden verletzt.Vergrößern des BildesKerzen und Blumen im Bahnhof Brokstedt: Zwei Menschen starben, fünf wurden verletzt. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa)
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Der mutmaßliche Messerstecher von Brokstedt wird dem Haftrichter vorgeführt. Bei seiner Vernehmung sagt er: Nichts.

Nach der Messerattacke in einem Regionalzug bei Brokstedt in Schleswig-Holstein hat der mutmaßliche Täter beim Haftrichter-Termin keine Aussagen zur Sache gemacht. Dort habe er geschwiegen. Nachdem Ermittlungsergebnissen vorliegen, werde er mit seinem Mandanten sprechen, sagte Anwalt Björn Seelbach am Samstag auf Anfrage.

Der 33-jährige staatenlose Palästinenser war am Mittwoch nach dem Messerangriff als dringend tatverdächtig festgenommen worden. Bei der Tat starben zwei Menschen, fünf wurden schwer verletzt. Gegen den Mann wurde Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen erlassen. Der 33-Jährige war nur wenige Tage vor der Tat aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Verdächtiger war seit Januar 2022 in U-Haft

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Thomas Oberhäuser, verneinte am Samstag im Deutschlandfunk die Frage, ob Justiz und Verwaltung die Tat hätten verhindern können. Er verwies auf rechtliche Abwägungen und Vorgaben in Untersuchungshaft-Fällen.

Justiz und Verwaltung hätten allenfalls die Tat dadurch verhindern können, dass sie ihn weiterhin in Untersuchungshaft gehalten hätten, so Oberhäuser. "Aber da hat die Justiz entschieden, dass das unverhältnismäßig gewesen wäre angesichts der ihm vorgeworfenen Tat."

Ibrahim A. saß bereits seit Januar 2022 in U-Haft, da er einen Mann in einer Obdachlosenunterkunft mit einem Messer verletzt hatte. Ein Amtsgericht verurteilte ihn dafür im August wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu einem Jahr und einer Woche Haft. Dagegen hatte A. Berufung eingelegt. Kurz vor Ablauf des Strafmaßes wurde der Haftbefehl am 19. Januar 2023 aufgehoben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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