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Hamburg: Urteil – Volksbegehren gegen Rüstung im Hafen gestoppt


Hamburgisches Verfassungsricht
Volksbegehren gegen Kriegswaffen im Hafen ist unzulässig

Von dpa
01.09.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0260577545Vergrößern des BildesFregatte Hamburg (Symboldbild) : Auch im Hafen Hamburg werden Rüstungsgüter verladen. (Quelle: IMAGO/Sven Eckelkamp)
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10.000 Unterschriften waren nutzlos: Das Hamburger Verfassungsgericht hat ein Volksbegehen gestoppt.

Das "Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen" ist unzulässig und darf nicht stattfinden. Das Hamburgische Verfassungsgericht gab am Freitag der Klage des Hamburger Senats gegen das Volksbegehren statt. Der Antrag des Senats "ist zulässig und begründet", sagte Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler am Antikriegstag. Das Volksbegehren sei mit höherrangigem Recht nicht vereinbar.

Der Senat hat das Gericht angerufen

Das Begehren sei darauf gerichtet, Senat und Bürgerschaft zu verpflichten, eine den Zielen der Initiative entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen. Ein solcher verbindlicher Auftrag an Senat und Parlament könne jedoch nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein. Darüber hinaus habe die Stadt Hamburg auch gar keine Kompetenzen, das angestrebte Transport- und Umschlagsverbot gesetzlich festzulegen. Dies dürfe allein der Bund, heißt es in der einstimmig ergangenen Entscheidung.

Die Initiative hatte 10.000 Unterschriften gesammelt

Die Volksinitiative hatte Ende 2021 in einem ersten Schritt mehr als die erforderlichen 10.000 Unterschriften zusammenbekommen, um das geforderte Verbot umzusetzen. Da eine entsprechende Vorlage jedoch nicht von der Bürgerschaft beschlossen wurde, hatten die Initiatoren im April vergangenen Jahres ein Volksbegehren beantragt - woraufhin der Senat wiederum vor Gericht gezogen war.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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