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Gericht: AfD hat kein Recht auf Beteiligung an Kommission


Hamburg
Gericht: AfD hat kein Recht auf Beteiligung an Kommission

Von dpa
21.06.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Streit um die Beteiligung an der Härtefallkommission der Hamburgischen Bürgerschaft hat die AfD-Fraktion eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht erlitten. "Nach der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die Klägerin kein Recht darauf, dass die von ihr (...) benannten Mitglieder mit Erfolg in die Härtefallkommission durch die Bürgerschaft gewählt werden", erklärte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung am Montag (Aktenzeichen 11 K 8652/17).

Die Kommission befasst sich mit Einzelfällen von Menschen, die Deutschland eigentlich verlassen müssen, bei denen aber dringende humanitäre oder persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt rechtfertigen könnten. Die Kandidaten der AfD-Fraktion für das Gremium waren bei den Abstimmungen in der Bürgerschaft immer wieder durchgefallen.

Weitere Einzelheiten zu seiner Entscheidung will das Gericht erst in der schriftlichen Urteilsbegründung mitteilen. Einen Monat nach Zustellung der Begründung kann die AfD-Fraktion die Zulassung der Berufung beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht beantragen.

Die AfD-Fraktion bezeichnete das Urteil als "höchst fragwürdig". Nach Ansicht des Gerichts gehe es nur um einfaches Verwaltungsrecht, das durch die beständige Nichtwahl der AfD-Vertreter nicht verletzt sei, erklärte der stellvertretende Fraktionschef Alexander Wolf. Er fügte hinzu: "Damit verkennt das Verwaltungsgericht die Ausstrahlungswirkung der Verfassung, die das gesamte Verwaltungsrecht durchdringt." Die AfD-Fraktion werde das Urteil in Ruhe analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

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