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Rolling-Stones-Tickets: Verfahrenseinstellung abgelehnt


Hamburg
Rolling-Stones-Tickets: Verfahrenseinstellung abgelehnt

Von dpa
04.02.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Prozess um die Ticketaffäre beim Hamburger Rolling-Stones-Konzert von 2017 zeigt sich die Staatsanwaltschaft unnachgiebig. Eine Einstellung des Verfahrens gegen zwei Verantwortliche des Konzertveranstalters lehnte die Vertreterin der Anklagebehörde am Freitag ab, ohne diese Entscheidung zu erläutern. "Wir hatten das vorgeschlagen, weil wir es für sinnvoll erachteten", sagte der Vorsitzende der Strafkammer, Sönke Pesch. Das Gericht hatte vor einigen Wochen angeregt, das Verfahren gegen die beiden Verantwortlichen des Veranstalters gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 30.000 Euro einzustellen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Bestechung vor.

Hauptangeklagter ist der ehemalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, Harald Rösler (72/SPD). Gegen ihn lauten die Vorwürfe Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Untreue im besonders schweren Fall. Er soll bei Verhandlungen über die Genehmigung des Konzerts vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten verlangt haben. Im Gegenzug soll er dem Unternehmen bei den Gebühren für die Nutzung der Grünfläche im Stadtpark entgegengekommen sein.

Der Anklage zufolge hätte das Bezirksamt vom Veranstalter mehr als 600.000 Euro an Gebühren für die Nutzung der Stadtparkwiese verlangen müssen. Tatsächlich seien aber nur rund 200.000 Euro in einem Nutzungsvertrag vereinbart worden. Der Stadt Hamburg sei ein Schaden von über 400.000 Euro entstanden. Röslers damaliger Stellvertreter ist der Beihilfe zur Bestechlichkeit und Vorteilsgewährung angeklagt.

Röslers Verteidiger Johann Schwenn forderte von der Staatsanwältin eine Erklärung zur langen Entscheidungsfindung über den Einstellungsvorschlag. Das lehnte die Staatsanwältin ab. Richter Pesch erklärte, die zahlreichen Prozessbeteiligten hatten Mühe, sich auf neue Termine zu einigen. Die Plädoyers sollen nun am 18. Februar beginnen. Das Urteil könnte am 18. März verkündet werden.

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