Aus unserer Lokalredaktion
Seit Sonntag gilt im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg nur noch Maskenpflicht. Das bisherige 3G-Zugangsmodell, also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Menschen mit negativem Corona-Test, ist mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes entfallen, wie der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) am Sonntag mitteilte.
Die Maskenpflicht soll gemäß den jeweiligen Eindämmungsverordnungen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorerst bis 2. April bestehen bleiben. In Hamburg und im niedersächsischen Teil des HVV muss eine FFP2-Maske getragen werden, auf schleswig-holsteinischer Seite reicht eine medizinische Maske. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen.
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