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Hannover 96: Martin Kind siegt erneut vor Gericht und bleibt Geschäftsführer


Machtkampf beim Zweitligisten
Martin Kind gewinnt nächsten Prozess bei Hannover 96

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 09.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Martin Kind, damaliger Präsident des Fußball-Bundesligisten Hannover 96 (Hannover 96): Das Landgericht Celle hat dem Antrag des 78-Jährigen stattgegeben.Vergrößern des Bildes
Martin Kind, damaliger Präsident des Fußball-Bundesligisten Hannover 96 (Hannover 96): Das Landgericht Celle hat dem Antrag des 78-Jährigen stattgegeben. (Quelle: IMAGO / Henning Scheffen/imago-images-bilder)
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Erneuter Etappensieg im Machtkampf bei Hannover 96: Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass Martin Kind zunächst Geschäftsführer bleibt.

Auch das Oberlandesgericht Celle hat im Streit bei Hannover 96 zwischen Mehrheitsgesellschafter Martin Kind und dem Stammverein zugunsten des 78-Jährigen entschieden. Der 9. Zivilsenat hat "dem Geschäftsführer Recht gegeben und damit eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Hannover bestätigt", teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Stammverein hatte gegen die erste Entscheidung des Landgerichts Berufung eingelegt.

Die Kammer bezog sich in ihrem Urteil auf diesen ersten Beschluss des Gerichts, das in einem sogenannten Eilrechtsverfahren Mitte August die Abberufung Kinds als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein als nichtig angesehen hat.

Das OLG teilte mit, dass eine abschließende Entscheidung zum Hauptsacheverfahren – also der mündlichen Verhandlung – noch ausstehe. Diese wurde im Oktober am Landgericht verhandelt und darin wurde der Beschluss des ersten Verfahrens bestätigt.

"Der Verein habe sich in dem "Hannover-96-Vertrag" in seiner Stimmrechtsmacht gerade für die Besetzung des Geschäftsführeramtes beschränkt und diese Entscheidungen dem Aufsichtsrat übertragen", sagt Andreas Keppler, Richter am Oberlandesgericht Celle. "Diese Beschränkung könne er nicht durch einzelne Beschlüsse unterlaufen", so Keppler weiter, da sonst die Bindungsklausel leer liefe. "Der Versuch, diese satzungsmäßige Kompetenzordnung zu unterlaufen, sei unwirksam", sagt Keppler.

Weisungsrecht eingeschränkt?

Die Führung des Stammvereins hatte Kind im Juli überraschend als Geschäftsführer abberufen. Hintergrund des Konflikts sind mehrere Unstimmigkeiten zwischen beiden Seiten. Der Stammverein sieht sein Weisungsrecht eingeschränkt. Kind verweist darauf, dass ihn laut Satzung nur der Aufsichtsrat der Management GmbH, der mit je zwei Vertretern der Kapital- und Vereinsseite besetzt ist, abberufen dürfe.

Der Streit muss im Kontext einer komplizierten Struktur innerhalb des Vereins gesehen werden: Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales&Service GmbH&Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört.

Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Sie gehört zu 100 Prozent dem Stammverein. Der Vorstand des Stammvereins von Hannover 96 hat vor einem drohenden Lizenzentzug durch die Deutsche Fußballliga gewarnt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • hannover96.de: Mitteilung des Vorstands von Hannover 96 vom 7.11.2022
  • oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de: Mitteilung vom 8.11.2022
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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