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Hannover: Ex-Politiker muss doch nicht in Beugehaft


Gewaltopfer soll zahlen
Ex-Politiker muss doch nicht in Beugehaft

Von dpa
06.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Uwe Bretthauer: Dem früheren Kommunalpolitiker aus Hannover drohte die Beugehaft.Vergrößern des BildesUwe Bretthauer: Dem früheren Kommunalpolitiker aus Hannover drohte die Beugehaft. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa)
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Ein Ex-Politiker aus Hannover will die Kosten für einen Rettungseinsatz nicht zahlen. Statt in Beugehaft zu müssen, wird er nun in anderer Form sanktioniert.

Im Streit um die Kosten für einen Rettungswageneinsatz in Hannover droht einem früheren Kommunalpolitiker keine Beugehaft mehr. Die Landeshauptstadt habe eine andere Vollstreckungsmöglichkeit gefunden, teilte am Freitag ein Sprecher der Kommune mit. Er betonte aber, dass die Stadt weiterhin an der Forderung festhalte.

Hintergrund ist die Weigerung des früheren FDP-Bezirksratsherren Uwe Bretthauer, die Gebühren für einen Rettungswagen aus eigener Tasche zu zahlen. Zuerst hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

Bretthauer war im September 2021 am Rande einer FDP-Bundestagswahlveranstaltung in Hannover von einem Radfahrer niedergeschlagen worden. Normalerweise trägt die Krankenkasse die Kosten für den Krankentransport; weil Bretthauer aber als Privatversicherter mit seiner Kasse eine Selbstbeteiligung von 1200 Euro vereinbart hat, wurde die Rechnung ihm zugestellt.

Verweis auf zivilrechtliche Optionen

Bretthauer verlangt von der Stadt, die Kosten zu übernehmen, weil er die Verletzungen in Ausübung seines politischen Ehrenamtes erleiden musste. Um die Zahlung zu erzwingen, war zuletzt eine Beugehaft Bretthauers angedroht worden. Die offene Gebühr beläuft sich inklusive Mahngebühren und Säumniszuschläge auf 475 Euro.

Die Stadt weigert sich, die Kosten zu übernehmen und verweist auf die Rechtslage. "Die von ihm individuell mit seiner Krankenkasse vereinbarte hohe Selbstbeteiligung kann nicht dazu führen, dass unter dem Strich die Kosten von der Allgemeinheit getragen werden", erklärte der Stadtsprecher. Bretthauer könne schließlich die Kosten zivilrechtlich beim Täter geltend machen.

Folgt nun die Pfändung?

Bretthauer selber lehnt eine Zahlung aus prinzipiellen Gründen ab, weil er nicht einsieht, dass er als Opfer der Gewalttat die Kosten tragen soll. "Ich gebe in dieser Frage nicht auf", sagte Bretthauer am Freitag.

Auf welchem Weg die Stadt zu ihrem Geld kommen will, teilte der Sprecher nicht mit. In vergleichbaren Fällen habe es eine Aufrechnung mit anderen Forderungen oder Guthaben gegeben. Möglich sei aber auch die Pfändung von Wertsachen oder eine Kontopfändung, hieß es. "Es besteht seitens der Verwaltung jedoch kein Interesse, Herrn Bretthauer in Haft nehmen zu lassen", teilte der Stadtsprecher mit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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