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Hannover: Ex-Politiker muss doch nicht in Beugehaft


Ex-Politiker muss doch nicht in Beugehaft

Von dpa
06.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Uwe Bretthauer: Dem früheren Kommunalpolitiker aus Hannover drohte die Beugehaft.Vergrâßern des BildesUwe Bretthauer: Dem früheren Kommunalpolitiker aus Hannover drohte die Beugehaft. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa)
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Ein Ex-Politiker aus Hannover will die Kosten fΓΌr einen Rettungseinsatz nicht zahlen. Statt in Beugehaft zu mΓΌssen, wird er nun in anderer Form sanktioniert.

Im Streit um die Kosten fΓΌr einen Rettungswageneinsatz in Hannover droht einem frΓΌheren Kommunalpolitiker keine Beugehaft mehr. Die Landeshauptstadt habe eine andere VollstreckungsmΓΆglichkeit gefunden, teilte am Freitag ein Sprecher der Kommune mit. Er betonte aber, dass die Stadt weiterhin an der Forderung festhalte.

Hintergrund ist die Weigerung des frΓΌheren FDP-Bezirksratsherren Uwe Bretthauer, die GebΓΌhren fΓΌr einen Rettungswagen aus eigener Tasche zu zahlen. Zuerst hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" darΓΌber berichtet.

Bretthauer war im September 2021 am Rande einer FDP-Bundestagswahlveranstaltung in Hannover von einem Radfahrer niedergeschlagen worden. Normalerweise trΓ€gt die Krankenkasse die Kosten fΓΌr den Krankentransport; weil Bretthauer aber als Privatversicherter mit seiner Kasse eine Selbstbeteiligung von 1200 Euro vereinbart hat, wurde die Rechnung ihm zugestellt.

Verweis auf zivilrechtliche Optionen

Bretthauer verlangt von der Stadt, die Kosten zu ΓΌbernehmen, weil er die Verletzungen in AusΓΌbung seines politischen Ehrenamtes erleiden musste. Um die Zahlung zu erzwingen, war zuletzt eine Beugehaft Bretthauers angedroht worden. Die offene GebΓΌhr belΓ€uft sich inklusive MahngebΓΌhren und SΓ€umniszuschlΓ€ge auf 475 Euro.

Die Stadt weigert sich, die Kosten zu übernehmen und verweist auf die Rechtslage. "Die von ihm individuell mit seiner Krankenkasse vereinbarte hohe Selbstbeteiligung kann nicht dazu führen, dass unter dem Strich die Kosten von der Allgemeinheit getragen werden", erklÀrte der Stadtsprecher. Bretthauer kânne schließlich die Kosten zivilrechtlich beim TÀter geltend machen.

Folgt nun die PfΓ€ndung?

Bretthauer selber lehnt eine Zahlung aus prinzipiellen GrΓΌnden ab, weil er nicht einsieht, dass er als Opfer der Gewalttat die Kosten tragen soll. "Ich gebe in dieser Frage nicht auf", sagte Bretthauer am Freitag.

Auf welchem Weg die Stadt zu ihrem Geld kommen will, teilte der Sprecher nicht mit. In vergleichbaren FÀllen habe es eine Aufrechnung mit anderen Forderungen oder Guthaben gegeben. Mâglich sei aber auch die PfÀndung von Wertsachen oder eine KontopfÀndung, hieß es. "Es besteht seitens der Verwaltung jedoch kein Interesse, Herrn Bretthauer in Haft nehmen zu lassen", teilte der Stadtsprecher mit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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