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Überschallknall über Hannover: Wer haftet für den Eurofighter-Einsatz?


Passagierflugzeug ohne Funkkontakt
Wer zahlt den Eurofighter-Einsatz über Niedersachsen?

Von t-online, pas

Aktualisiert am 04.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Zwei Eurofighter über den Wolken (Archivbild): Die Flugzeuge mussten wegen eines verlorenen Funkkontakts in die Luft.Vergrößern des BildesZwei Eurofighter über den Wolken (Archivbild): Die Flugzeuge mussten wegen eines verlorenen Funkkontakts in die Luft. (Quelle: StockTrek Images/imago images)
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Ein Passagierflugzeug ohne Funkkontakt hat am Montag einen Eurofighter-Einsatz ausgelöst. Doch wer trägt die entstandenen Kosten und kommt für mögliche Schäden auf?

Zweimal hintereinander knallte es am Maifeiertag so laut, dass Teile Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens erschüttert wurden. Sogar Fensterscheiben sollen zu Bruch gegangen sein. Der Grund: Zwei Eurofighter der Luftwaffe mussten mit Schallgeschwindigkeit ausrücken und klären, was es mit einer Passagiermaschine auf sich hatte. Die Boeing 737 der niederländischen Fluggesellschaft Transavia war mindestens eine halbe Stunde lang ohne Funkkontakt im deutschen Luftraum unterwegs – womöglich aufgrund eines Fehlers. Erst 30 Minuten nach dem ersten Alarm gelang es den Kampfjet-Piloten, sich per Handzeichen mit dem Piloten der Passagiermaschine zu verständigen.

Nun stellt sich die Frage: Wer bezahlt den Einsatz des Eurofighters und die entstandenen Schäden? Denn so ein Eurofightereinsatz ist teuer: Eine Flugstunde kann schnell 100.000 Euro kosten. Aufgrund gestiegener Kraftstoffpreise und des intensiven Verbrauchs eines Überschallflugs dürfte dieser Betrag im aktuellen Fall wohl noch höher liegen.

Der Verkehrsanwalt Sebastian Schröder von der Kanzlei Guski-Such, der auch im Flugverkehr tätig ist, ist der Meinung, der Vorfall könnte für die Airline und ihren Piloten sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben – sollte sich herausstellen, dass sie Schuld daran waren, dass kein Funkkontakt hergestellt werden konnte.

Eurofighter-Einsatz über Niedersachsen: Wer haftet?

Tatsächlich ist diese Frage noch ungeklärt. Nach einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen" könnte es zu einem Fehler gekommen sein, der im Pilotenjargon "finger trouble" (Fingerproblem) genannt wird. Piloten müssen während eines Fluges häufiger die Funkfrequenz umstellen und manuell eine neue Frequenz eingeben – etwa, wenn sie den Luftraum eines Landes verlassen und in den eines anderen fliegen. Dabei kann es zu Fehlern kommen.

Laut Schröder fallen Schäden wie zerbrochene Fensterscheiben ins Zivilrecht. Wer für diese überwiegend verantwortlich ist, hafte für den Schaden. Wenn also die Jetpiloten in der Situation einen Überschallflug hätten vermeiden können, könnte es auch sein, dass die Halter der Eurofighter, also die Bundeswehr, haften. "War der Knall für die Jetpiloten nicht vermeidbar, haftet die Airline der Passagiermaschine" (Hier lesen Sie mehr zu den Ursachen des Vorfalls)

Lag ein technischer Defekt vor?

Allerdings gelte das nur, wenn der Pilot der Boeing fahrlässig gehandelt hat, so Schröder. Die Schuld träfe dann den Piloten: "Jeder Pilot muss in der Luft erreichbar sein – und hier war das offenbar nicht der Fall." Allerdings müsste erst mal juristisch nachgewiesen werden, dass kein technischer Defekt vorlag.

Das sei auch zu klären mit Blick auf mögliche Personenschäden, etwa falls jemandem das Trommelfell durch den Überschallknall geplatzt sei, sagt Schröder. In dem Fall wäre das Strafrecht betroffen, da es sich dann um fahrlässige Körperverletzung handeln würde.

Zudem stünde laut Schröder auch ein möglicher Verstoß gegen Vorschriften der Luftsicherheit im Raum: "Wenn der Pilot tatsächlich durch Fehlverhalten den Einsatz der Eurofighter verschuldet haben sollte, könnte die Bundeswehr einen Anspruch auf Übernahme der Kosten haben." Das sei vergleichbar mit einem Brand, zu dem die Feuerwehr ausrückt. "Auch da zahlt der Verursacher den Einsatz", so Schröder. Dementsprechend müsste auch der Pilot beziehungsweise seine Airline dem Steuerzahler die Kosten erstatten.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Rechtsanwalt Sebastian Schröder
  • haz.de: "Lauter Knall über Hannover: Wer zahlt den Eurofighter-Einsatz?"
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