Zu wenig Wohnraum Hannover will Airbnb-Vermietung einschränken

Steigende Mieten und knapper Wohnraum setzen Hannover unter Druck. Einschränkungen bei der Kurzzeitvermietung sollen dem entgegenwirken.
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt – auch in Hannover. Der Bedarf ist ungebrochen, das Angebot knapp, die Mieten hoch. Um einem Wohnraummangel entgegenzuwirken, plant die Stadt Hannover eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung. Das bedeutet: Wohnraum darf nur als solcher genutzt werden.
Die Satzung sieht unter anderem vor: Wohnungen dürfen nur wenige Wochen im Jahr zur Fremdenbeherbergung angeboten werden, wie das etwas bei Airbnb der Fall ist. Eine Wohnung tage- oder wochenweise als Ferienwohnung oder Monteurswohnung zu vermieten, ist künftig nur noch maximal zwölf Wochen im Jahr erlaubt. Ausnahme: Die Kurzzeitvermietung hat bereits vor dem 1. Januar 2019 stattgefunden.
Neben der Kurzzeitvermietung soll auch eine gewerbliche oder berufliche Nutzung von mehr als der Hälfte der Gesamtfläche verboten werden. Ebenso soll es künftig unterbunden werden, Wohnungen baulich derart zu verändern, dass sie nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind. Eine Zweckentfremdung liegt laut der Satzung zudem vor, wenn Wohnraum länger als sechs Monate leer steht oder gar beseitigt wird.
Hohes Bußgeld droht
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden, schreibt die Satzung fest. Es sei denn, es liegt eine Genehmigung zur Zweckentfremdung für den Wohnraum vor.
Der Satzungsentwurf wird zunächst im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss besprochen. Danach wandert er in den Verwaltungsausschuss. Der Rat entscheidet schließlich über die Umsetzung. Ab Inkrafttreten soll die Zweckentfremdungssatzung dann zunächst fünf Jahre gelten.
- e-government.hannover-stadt.de: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt Hannover (Zweckentfremdungssatzung)
- Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt Hannover (Zweckentfremdungssatzung, ZwEWS)