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Gericht erklärt Landratswahl in Hameln für gültig


Hannover
Gericht erklärt Landratswahl in Hameln für gültig

Von dpa
24.06.2021Lesedauer: 2 Min.
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Die Landratswahl im Kreis Hameln-Pyrmont ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover gültig, obwohl die Stichwahl coronabedingt nur als Briefwahl stattfand. Das Gericht wies am Donnerstag die Klage eines Wahlberechtigten ab, der auf eine Wiederholung der Wahl vom April vergangenen Jahres gepocht hatte. Es sei nicht erkennbar, dass das Ergebnis beeinflusst worden sei (AZ 1 A 5987/20).

Der Kläger hatte vorgebracht, dass Analphabeten und Spontanwähler durch die reine Briefwahl eingeschränkt gewesen seien. Außerdem sei das Infektionsschutzgesetz keine taugliche Rechtsgrundlage für die erfolgten Einschränkungen. In der Stichwahl hatte der SPD-Politiker Dirk Adomat gegen Torsten Schulte von den Grünen gewonnen. "Es ist mir ein Stein vom Herzen gefallen", sagte Adomat nach dem Gerichtsentscheid. Lediglich zwei Wahlberechtigte hätten nach der Briefwahl einen Wahleinspruch eingelegt, einer zog vor Gericht.

Der beklagte Kreistag hatte Ende September 2020 beschlossen, den Einspruch zurückzuweisen. Er sei zwar zulässig und begründet, der Rechtsverstoß habe das Wahlergebnis aber jedenfalls nicht oder nur unwesentlich beeinflusst. Wenn die Stichwahl allein deswegen, weil sie als reine Briefwahl durchgeführt worden sei, an einem Wahlfehler leide, hätte sich dieser Fehler auf alle Wahlberechtigten ausgewirkt. Zu einer Verfälschung des Wählerwillens sei es nicht gekommen.

Eigentlich ist die Briefwahl nach deutschem Wahlrecht grundsätzlich nur als Ergänzung zur Urnenwahl zulässig. Wenn die Wahlvorbereitungen aber abgeschlossen sind und der Urnengang aus Infektionsschutzgründen nicht möglich ist, kann die Wahl auf die Briefwahl beschränkt werden. Ansonsten kann eine Wahl nach dem Infektionsschutzgesetz abgesagt werden, wenn sie über Monate ausgeschlossen erscheint. Die Entscheidung dafür treffen die Kommunen in eigener Verantwortung. Die entsprechenden Regelungen hat der niedersächsische Landtag kürzlich in einer Neufassung des Kommunalwahlgesetzes noch einmal präzisiert.

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