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Fitnessstudio-Verträge: Verbraucherschutz rät zur Prüfung


Hannover
Fitnessstudio-Verträge: Verbraucherschutz rät zur Prüfung

Von dpa
01.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Kurzhanteln im FitnessstudioVergrößern des BildesKurzhanteln liegen in einem Fitnessstudio. (Quelle: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Verbraucherschützer raten Kundinnen und Kunden von Fitnessstudios zu einer genauen Prüfung einseitiger Vertragsanpassungen während der Corona-Pandemie. Nachdem die Fitnessstudios wegen des Lockdowns mehrere Monate schließen mussten, hätten einige Anbieter nun Verträge verlängert, indem sie die Schließzeiten angehängt hätten, teilte die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Donnerstag in Hannover mit. Dies sei ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden aber nicht zulässig. Die Verbraucherzentrale rät daher Betroffenen, sich zu wehren und wenn nötig auch vor Gericht zu ziehen.

Laut Verbraucherzentrale gibt es auch Fitnessstudio-Betreiber, die bereits bestätigte Kündigungen um die Schließzeit verschieben. "Unserer Einschätzung nach dürfen Fitnessstudios die Verträge nicht einseitig um coronabedingte Schließzeiten verlängern", teilte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Tiana Preuschoff, mit. Bislang gebe es zwar keine höchstrichterliche Entscheidung dazu. "Wir schätzen die Erfolgsaussichten für Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall einer Klage aber gut ein."

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