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Streit um Kindergartenfinanzierung: Gericht weist Klage ab


Münster
Streit um Kindergartenfinanzierung: Gericht weist Klage ab

Von dpa
12.01.2021Lesedauer: 1 Min.
OVG MünsterVergrößern des BildesAn der Außenfassade am OVG hängt eine Hinweistafel mit dem Landeswappen von NRW und den Schriftzügen: "Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen". (Quelle: Guido Kirchner/dpa/Archiv/dpa-bilder)
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Die Diakonie Wuppertal ist einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen im Streit um die Kindergartenfinanzierung gescheitert. Das OVG wies am Dienstag in einer Berufungsverhandlung die Forderung nach höheren staatlichen Zuschüssen durch die Stadt Wuppertal zurück. Der Kläger habe sämtliche Zuschüsse erhalten, die im NRW-Kinderbildungsgesetz festgelegt sind. Die Regeln seien auch nicht verfassungswidrig (Az.: 21 A 3824/18).

Der Kläger bietet im Namen der evangelische Kirchen Betreuungsplätze an und sieht sich bei Bezahlung durch Land und Stadt Wuppertal benachteiligt. Dem Gesetz zufolge stehen kirchlichen Trägern wie der Diakonie 88 Prozent der vom Land gezahlten Pauschalen für jedes aufgenommene Kind zu. Das ist nach Auffassung der Richter aber nicht zu beanstanden. Ein Anspruch auf Vollfinanzierung bestehe nicht. Das Gericht ließ keine Berufung zu. Dagegen ist eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

In Nordrhein-Westfalen ist die Finanzierung der Kindergartenplätze seit Jahren ein Streitthema. In der mündlichen Verhandlung hatte der Kläger berichtet, dass der Betrieb der Einrichtung zuletzt nur mit Hilfe einer städtischen Sonderzahlung weitergehen konnte. Die Tochterfirma für die Kindertageseinrichtungen stand vor dem finanziellen Aus. Die Vertreter der Stadt Wuppertal bestätigten die Zahlung.

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