Neubrandenburg Messerattacke in Behindertenheim: Zweieinhalb Jahre Haft
Wegen eines lebensgefährlichen Messerangriffs in einer Behinderteneinrichtung ist eine Frau vom Landgericht Neubrandenburg zu zweieinhalb Jahren Freiheitstrafe verurteilt worden. Das Gericht wies die 38-Jährige vorerst in ein psychiatrisches Haftkrankenhaus nach Stralsund ein. Sie wurde am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Die Frau aus Demmin (Mecklenburgische Seenplatte) hatte zugegeben, im Juli 2021 mit einem Messer mit 18 Zentimeter langer Klinge auf einen Mitbewohner eingestochen zu haben, der ihr gerade den Rücken zugedreht hatte. Der Mitbewohner hatte ihr eigentlich beim Frustabbau helfen wollen. Die Verurteilte war wenige Stunden zuvor von einem Urlaub bei ihrer Mutter zurückgekommen, wo es Streit gegeben hatte.
Der anfängliche Vorwurf des versuchten Totschlags sei gemildert worden, da die Frau an jenem Abend "vom Tötungsvorsatz zurückgetreten war", sagte Richterin Daniela Lieschke. Das 30 Jahre alte Opfer erhielt damals drei Stiche, konnte aber noch allein das Zimmer der Frau verlassen und Hilfe holen. Er musste notoperiert werden. "Der Mann hat Gott sei Dank überlebt", sagte die Richterin. Die Verurteilte habe kurz nach der Tat schon Reue gezeigt.
Eine Gutachterin bescheinigte der Verurteilten aber auch, dass sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Deshalb wies das Gericht die Frau vorerst in ein psychiatrisches Haftkrankenhaus ein. Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft, die die gleiche Höhe verlangt hatte. Die Unterbringung hatten beide Seiten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.