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Spürbare Lockerungen vor allem im Gastgewerbe und bei Clubs


Schwerin
Spürbare Lockerungen vor allem im Gastgewerbe und bei Clubs

Von dpa
04.03.2022Lesedauer: 2 Min.
ClubVergrößern des BildesMenschen tanzen in einem Club zu elektronischer Musik. (Quelle: Matthias Balk/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ab Freitag dürfen Ungeimpfte in Mecklenburg-Vorpommern wieder Restaurants und je nach Infektionslage auch Clubs besuchen. Ab sofort ist auch in der Gastronomie, in Hotels, in der Kultur, Diskotheken und im Sport wieder mehr möglich, wie das Gesundheitsministerium nach der Kabinettsentscheidung bereits am Dienstag mitgeteilt hatte.

In der Gastronomie und Beherbergungsbetrieben gilt ab sofort generell die 3G-Regel - neben Geimpften und Genesenen dürfen nun also auch Ungeimpfte wieder mit einem negativen Corona-Test in Hotels und Restaurants. Der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz, sprach angesichts der Lockerungen von einem wichtigen Schritt in Richtung Normalität. Nur Geimpfte und Genesene empfangen zu dürfen habe die Gastronomie hart getroffen und einige Betriebe an den Rand der Existenz gebracht.

Für die betroffenen Unternehmen ebenso bedeutsam ist die Öffnung von Clubs und Diskotheken, hier gilt jedoch in Abhängigkeit von der Infektionslage entweder 2G plus oder 3G. Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen im Land dürfen also zunächst nur Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Test wieder Feiern gehen, zudem dürfen die Läden ihre Kapazität nur zur Hälfte ausreizen.

Der Landesverband der Clubs und Live-Spielstätten (Kulturwerk MV) sprach dennoch von einer "großen Euphorie". Diese werde jedoch davon getrübt, dass die Hauptsaison bereits fast vorbei sei. Für Museen, Kinos und Theater gilt laut Ministerium durchgängig die 3G-Regel, wobei die Kapazitäten je nach Infektionslage eingeschränkt werden können. Trotzdem hieß es auch vom Mecklenburgischen Staatstheater: "Endlich ein weiterer Schritt in Richtung Normalität!"

Daneben dürfen den neuen Regelungen zufolge seit Freitag Großveranstaltungen wie Fußballspiele der Bundesliga ihre Besucherkapazität stärker auslasten: In Innenräumen sind nun 60 Prozent und außen 75 Prozent möglich. Neben einer durchgehenden Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten jedoch je nach Infektionslage Zugangsbeschränkungen.

Ähnlich sieht es bei Wettkämpfen im Vereinssport aus, wobei dort nun wieder Zuschauer zugelassen sind. Darüber hinaus werden die Beschränkungen der Gruppengrößen und der Personenzahl bei Wettkämpfen dem Ministerium zufolge aufgehoben.

Dehoga-Präsident Schwarz formulierte am Donnerstag bereits eine klare Erwartung für die Zeit nach dem 20. März, wenn alle tiefgreifenden Einschränkungen abgeschafft werden sollen: Die Testpflicht für die Branche müsse fallen, diese allein sei eine massive Einschränkung, da mit ihr die Pflicht zu Kontrolle und Dokumentation einhergehe. Für die von der Bund-Länder-Runde vorgesehene Hotspot-Regelung - wonach bei einer kritischen Corona-Lage regional wieder Maßnahmen wie Masken-, Test- und Abstandspflichten greifen - müssten zudem deutlich höhere Grenzen gesetzt werden als bei der aktuellen Corona-Warnampel.

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