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Verfassungsgericht entscheidet im Mai über AfD-Verdachtsfall


Potsdam
Verfassungsgericht entscheidet im Mai über AfD-Verdachtsfall

Von dpa
18.03.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waagschale. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Brandenburger Verfassungsgericht will am 20. Mai über eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Veröffentlichung von Verdachtsfällen durch den Verfassungsschutz entscheiden. Das kündigte Präsident Markus Möller am Freitag in Potsdam an. Die AfD-Fraktion kritisiert, dass der Verfassungsschutz Brandenburg Verdachtsfälle von Parteien öffentlich machen darf und befürchtet, die politische Meinungsbildung werde zu ihrem Nachteil beeinflusst. Die entsprechende Stelle im Verfassungsschutzgesetz verstößt aus ihrer Sicht gegen Grundgesetz und Landesverfassung. Die Landesregierung hält das Gesetz dagegen für verfassungsgemäß. Das Gericht gab am Freitag noch kein Signal, wie es entscheiden wird.

AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt warnte vor einer Stigmatisierung seiner Partei. Er kritisierte, der Verfassungsschutz Brandenburg sei keine unabhängige Behörde, sondern eine Abteilung des Innenministeriums. "Es bleibt immer etwas haften und diese Verdachtsberichterstattung ist unter dem Strich verheerend für eine Partei, die sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzt", sagte Berndt. Der Prozessvertreter der AfD-Fraktion, Michael Elicker, sagte, die Regierung dürfe nicht in den politischen Wettbewerb eingreifen.

Der Verfassungsschutz Brandenburg beobachtet den Landesverband der AfD seit Juni 2020 als Verdachtsfall für Rechtsextremismus. Der Prozessvertreter des Landes, Wolfgang Roth, verteidigte die Veröffentlichung von Verdachtsfällen. Die Prävention des Staates griffe zu spät, wenn man erst über erwiesene Fälle berichten dürfe, sagte Roth. Diese Einstufung müsse auf Tatsachen gründen. "Es ist schon die Hoffnung oder Erwartung, dass das zu einer Mäßigung führt. (...) Man will eben nicht sozusagen tatenlos zusehen von staatlicher Seite, wie sich extremistische Parteien etablieren."

Verfassungsrichter Andreas Dresen - bekannt als Regisseur - fragte, ob Roth meine, dass Parteien als Verdachtsfall erzogen werden sollten. Der Prozessvertreter sagte, es gehe nicht darum, gezielt Einfluss zu nehmen. Roth war Anwalt des Verfassungsschutzes im Verfahren um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vor dem Verwaltungsgericht Köln vor wenigen Wochen. Richterin Juli Zeh, die als Autorin bekannt ist, fragte, ob die Folgen einer Verdachtsberichterstattung Parteien möglicherweise Vorteile bringen könnten. Elicker sagte, die Einstufung bringe der AfD Nachteile.

Brandenburgs Verfassungsschutzchef Jörg Müller äußerte sich nicht zum Verfahren, aber grundsätzlich über seine Behörde: "Der Verfassungsschutz kann nicht neutral sein, weil eine wehrhafte Demokratie nicht neutral geschützt werden kann."

Formell geht es bei der Normenkontrollklage darum, ob im Verfassungsschutzgesetz Brandenburg ein Passus rechtmäßig ist: Danach klärt der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit durch zusammenfassende Berichte und andere Maßnahmen über Bestrebungen oder Tätigkeiten auf, die sich etwa gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. In einem anderen Verfahren geht es um die Klage des AfD-Landesverbands gegen die Einstufung als Verdachtsfall.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2013 entschieden, dass die Berichterstattung über einen Verdachtsfall ohne konkrete Ermächtigungsgrundlage nicht möglich sei. Seit der Neufassung von 2015 kann das Bundesamt für Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über bestimmte Bestrebungen und Tätigkeiten informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Der Passus zu den Anhaltspunkten wurde auch im Brandenburger Verfassungsschutzgesetz ergänzt.

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