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Umweltaktivistin: Ein Jahr und neun Monate Haft


Gießen
Umweltaktivistin: Ein Jahr und neun Monate Haft

Von dpa
01.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Berufungsverfahren gegen "Ella"Vergrößern des BildesDie unter dem Namen "Ella" bekannt gewordene Aktivistin hält sich einen Aktenordner vors Gesicht. (Quelle: Nadine Weigel/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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"Free Ella" steht auf dem Aktenordner, den sich die angeklagte Umweltaktivistin kurz vor ihrer Urteilsverkündung vor das Gesicht hält. Doch die Angeklagte kommt nicht frei. Sie muss in Haft bleiben, wie das Landgericht Gießen am Freitag entschied. Es verurteilte die junge Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen diese sowie wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht hob damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgericht Alsfeld auf und verringerte das Strafmaß um ein halbes Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund des Prozesses gegen "Ella" - die nur so genannt wird, denn die Identität der Angeklagten ist unbekannt - sind die Proteste von Klima- und Umweltschützern gegen den Ausbau der Autobahn 49 in Mittelhessen im Jahr 2020. "Klimaschutz ist kein Verbrechen", sagte der Vorsitzende Richter am Freitag zur Begründung des Urteils. Er müsse sich aber im Rahmen der Gesetze bewegen. Er warf der Angeklagten ein "totalitäres Verhalten" vor. Das Gericht stützte die Verurteilung insbesondere auf Videos von dem Vorfall im Herbst 2020, um den sich der Berufungsprozess seit Januar drehte.

Demnach hatte die Aktivistin bei der Räumung eines Protestcamps im Dannenröder Forst in rund 15 Metern Höhe einen Polizisten mehrfach getreten und auch den Kopf getroffen - und war einen weiteren Beamten angegangen. Die Frau sitzt seit dem Vorfall in Untersuchungshaft.

Wegen Tumulten im Zuschauerraum beendete der Vorsitzende seine Ausführungen zum Urteil vorzeitig. Unterstützer von "Ella" riefen dazwischen und stimmten Gesänge an. Polizisten trugen mehrere Zuschauer am Ende hinaus.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer gefordert, das Verfahren wegen vorliegender "absoluter Verfahrenshindernisse" einzustellen. Zur Begründung führte eine der beiden Rechtsanwältinnen aus, es habe Rechtsstaatsverstöße gegeben: Der Angeklagten sei ein faires Verfahren verwehrt geblieben und es sei gegen das Gebot verstoßen worden, das Verfahren zügig durchzuführen. Die Verteidigung kritisierte insbesondere die Staatsanwaltschaft. Sie sprach zudem von einem "politischen Strafverfahren", bei dem "jegliche Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit" aus den Augen verloren worden seien.

Die zweite Rechtsanwältin warf den beiden betroffenen Polizisten vor, zur Frage ihrer Sicherung während ihres Einsatzes in der Höhe bewusst falsch ausgesagt zu haben. Sie fragte zudem, auf welcher Grundlage das Vorgehen der Beamten beruht habe. Die Fußbewegung der Angeklagten gegen die Polizisten könne auch als "Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs" gesehen werden. Die Rechtsanwältin forderte, den Haftbefehl gegen ihre Mandantin aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert.

Auch "Ella" meldete sich kurz vor der Urteilsverkündung noch einmal zu Wort. In einer Art Gedicht schilderte sie ihre Sicht auf die Welt und sprach dabei Aspekte wie Herrschaft, Macht und Unterdrückung an - sowie die Bedeutung einer intakten Natur. Außerdem sagte sie, es sei ein Missverständnis, wenn die Staatsanwaltschaft sie als Staatsfeindin bezeichne. "Ich habe nicht die Absicht, mir jemanden zum Feind zu machen. Ich würde mich gerne mit Ihnen zusammensetzen, uns einen Tee einschenken und versuchen, uns gegenseitig zu verstehen, indem wir falsche Annahmen in Frage stellen."

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