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Ex-Referee Wagner: Wechselpanne "Fehler des Schiedsrichters"


Freiburg im Breisgau
Ex-Referee Wagner: Wechselpanne "Fehler des Schiedsrichters"

Von dpa
04.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Christian DingertVergrößern des BildesChristian Dingert (in blau) steht gemeinsam mit Spielern dass SC Freiburg und des FC Bayern München auf dem Feld. (Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa/dpa-bilder)
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Für Lutz Wagner, den Schiedsrichter-Lehrwart des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), liegt die Verantwortung für den Wechselfehler des FC Bayern München beim 4:1-Sieg gegen SC Freiburg am Samstag bei Schiedsrichter Christian Dingert. "Normalerweise hätte er oder jemand aus seinem Team sich vor der Spielfortsetzung vergewissern müssen, dass die Anzahl der Spieler stimmt. Das hat er nicht gemacht und somit ist es ein Fehler des Schiedsrichters", sagte Wagner im Interview von "Spox" und "Goal".

Dingert könne diese Aufgabe zwar delegieren, "aber es liegt in seiner Verantwortung, dass das Spiel mit der richtigen Anzahl an Spielern auf beiden Seiten fortgesetzt wird", erklärte Wagner. Die Bayern standen kurz vor dem Ende beim Stand von 3:1 für wenige Sekunden mit zwölf Spielern auf dem Platz, ehe Referee Dingert die Bundesliga-Begegnung unterbrach.

Zuvor war bei der geplanten Auswechslung von Kingsley Coman die falsche Rückennummer angezeigt worden. Der Franzose fühlte sich wohl nicht angesprochen und ging bei einem Doppelwechsel zunächst nicht vom Feld. "Die Tafel ist eine Unterstützung und damit ein Hilfsmittel. So etwas kann immer passieren, und noch mal: Am Ende ist der Schiedsrichter verantwortlich", sagte der frühere Unparteiische Wagner.

Die Verantwortlichen des SC Freiburg prüfen einen Einspruch, der bis diesen Montag um Mitternacht eingelegt werden müsste. Sollten die Freiburger davon absehen, wird auch der DFB nicht tätig werden. "Wenn der SC Freiburg Protest einlegt, muss der Fehler ermittelt werden. Dass es einen Fehler gab, ist unzweifelhaft. Dann muss das DFB-Sportgericht ermitteln, ob es eine Spielrelevanz hatte", sagte Wagner. Nach dpa-Informationen hat es sich aus Sicht des Verbandes bei dem Vorfall nicht um eine Regelwidrigkeit, sondern um einen Irrtum gehandelt.

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