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Nächste Runde im Ringen um Auflösung der Klimastiftung MV


Nächste Runde im Ringen um Auflösung der Klimastiftung MV

Von dpa
28.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Erwin SelleringVergrößern des BildesErwin Sellering (SPD), frühere Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern. (Quelle: Jens Büttner/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Ringen um die Auflösung der umstrittenen Klimaschutz-Stiftung MV geht in die nächste Runde. Wie am Donnerstag aus Fraktionskreisen verlautete, wird es dazu am kommenden Mittwoch ein weiteres Treffen im Landtag in Schwerin geben. Dabei soll über ein Gutachten der Hamburger Rechtsprofessorin Birgit Weitemeyer zur geplanten Stiftungsauflösung beraten werden. Neben den Fraktionsspitzen werden dazu auch Vertreter der Landesregierung erwartet.

Der Landtag hatte die Regierung Anfang März beauftragt, Wege für eine rechtskonforme Auflösung der maßgeblich mit Geld aus russischen Erdgasgeschäften finanzierten Stiftung zu finden. Die Regierung hatte daraufhin ein Gutachten bei der Direktorin des Hamburger Instituts für Stiftungsrecht in Auftrag gegeben. Dieses liegt nach Angaben des Innenministeriums nun vor.

Der Vorsitzende der Klimastiftung, Mecklenburg-Vorpommerns früherer Regierungschef Erwin Sellering (SPD), machte am Donnerstag abermals deutlich, dass er juristisch keine Möglichkeit sehe, die Stiftung aufzulösen. "Bei der kraftvollen Forderung nach Auflösung unserer Stiftung interessiert sich offenbar niemand für die Frage, wie das rechtlich möglich sein soll", erklärte Sellering, der vor seinem Wechsel in die Politik lange Jahre als Verwaltungsrichter tätig war.

In der Vorwoche hatte er ein von der Stiftung in Auftrag gegebenes eigenes Gutachten präsentiert, in dem die Gutachterin Sellerings Auffassung bestätigte, dass die Auflösung stiftungsrechtlich und aus Haftungsgründen nicht möglich ist. "Wer mit einer Maßnahme ein Signal an einen das Recht missachtenden Despoten senden will, sollte sich selbst an die Vorgaben der eigenen Rechtsordnung halten", mahnte Sellering unter Bezugnahme auf das Agieren des russischen Präsidenten Wladimir Putin gegenüber der Ukraine.

Die Anfang 2021 nach einem Landtagsbeschluss gegründete Stiftung steht bundesweit im Fokus, weil sie neben dem gemeinwohlorientierten Bereich für Klimaschutz auch einen wirtschaftlichen Teil umfasste. Dieser half dem russischen Staatskonzern Gazprom und dessen westeuropäischen Investitionspartnern, den Bau der Gas-Pipeline Nord Stream 2 durch die Ostsee unter Umgehung von US-Sanktionen zu vollenden. Die Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG war mit 20 Millionen Euro größter Finanzier der Stiftung, vom Land kamen 200 000 Euro.

Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hatte sich der Landtag mit übergroßer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Stiftung aufzulösen und die Stiftungsgelder humanitären Zwecken für die Ukraine zukommen zu lassen. Das auch von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unterstützte Vorhaben scheitert bislang allerdings am Widerstand Sellerings.

Schwesig hatte unmittelbar nach Ausbruch des Ukraine-Krieges ihren lange Zeit russlandfreundlichen Kurs revidiert und die Unterstützung von Nord Stream 2 sowie die Stiftungsgründung als Fehler bezeichnet. Öffentlich gewordene Dokumente belegen, dass die Nord Stream AG direkten Einfluss auf die Stiftungsgründung genommen hat und enge Kontakte zur Landesregierung unterhielt. Schwesig sieht sich wegen ihres früheren Russland-Kurses massiver Kritik ausgesetzt.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, nahm den offen zu Tage getretenen Konflikt zwischen Schwesig und ihrem Amtsvorgänger und Förderer Sellering zum Anlass für neuerliche Kritik. Sellering als Stiftungsvorstand stehe es nicht zu, sich in die Politik einzumischen. "Es fehlt aber erneut an Führung durch die amtierende Ministerpräsidentin. Das kommt dabei raus, wenn die nur scheinbar privatrechtliche Stiftung eigentlich eine politische ist", sagte Domke.

Unterdessen entschied das Verwaltungsgericht in Schwerin unter Hinweis auf das Landespressegesetz, dass das Justizministerium zur Herausgabe von Informationen rund um die Klimastiftung an einen Journalisten verpflichtet ist. Den Angaben zufolge hatte dieser die Herausgabe einer Auflistung aller beim Justizministerium als Rechtsaufsicht zur Stiftung vorliegenden Unterlagen eingeklagt. Zudem verlangt er Kenntnis über den Namen des Geschäftsführers des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, des Autoren des Satzungsentwurfs sowie über Kontakte zwischen dem Ministerium und mit dem russischen Staatskonzern Gazprom in Verbindung stehender Unternehmen. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht sei möglich, hieß es.

Die Klimastiftung wehrt sich in zwei separaten Verfahren gegen die Herausgabe detaillierter Informationen zur Art und Weise der Unterstützung des Pipelinebaus an Journalisten. In beiden Fällen war die Stiftung in erster Instanz unterlegen.

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