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Schuss auf Anwalt: BGH prüft Urteil gegen Ex-Multimillionär


Karlsruhe
Schuss auf Anwalt: BGH prüft Urteil gegen Ex-Multimillionär

Von dpa
27.04.2022Lesedauer: 1 Min.
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Nach dem Schuss auf einen Anwalt prüft der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (10.30 Uhr) das Urteil gegen den früheren Multimillionär und Hamburger Internetunternehmer Alexander Falk. Das Landgericht in Frankfurt/Main hatte ihn im Juli 2020 wegen Anstiftung zu dem Schuss zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein.

Der heute 52-jährige Falk hat den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Ob der Zweite Strafsenat in Karlsruhe direkt nach der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung trifft, ist unklar. (Az. 2 StR 142/21)

Hintergrund ist eine Millionenklage des Juristen wegen manipulierter Umsätze beim Verkauf eines von Falks Unternehmen. Der einstige Multimillionär habe sich deshalb mit Kriminellen aus dem Hamburger Rotlichtmilieu zusammengetan und sie mit einer Attacke auf den Anwalt beauftragt, hatte der Vorsitzende Richter damals gesagt.

Das Opfer war im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt mit einem Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt worden. Falk habe aus Rache, unterdrückter Wut und gekränkter Ehre gehandelt, befand das Gericht.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch erreichen wollen, die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft gefordert. Der BGH prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revision abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder - bei gravierenderen Mängeln - zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist Falk auf freiem Fuß.

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