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Cum-Ex-Architekt Hanno Berger geht nach Schuldspruch in Revision


Er will acht Jahre Haft nicht akzeptieren
Cum-Ex-Architekt zockt nach Schuldspruch

Von dpa, mtt

Aktualisiert am 21.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Hanno BergerVergrößern des BildesHanno Berger im Gerichtssaal: Die Revision ist ein riskantes Unterfangen. (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa)
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Hanno Berger ist zu acht Jahren Haft verurteilt worden, jetzt geht er in Revision. Das könnte ihm jedoch weitere Jahre im Knast einbringen.

Früher war er als Finanzbeamter für den Staat tätig, später nutzte er sein Wissen für ein Betrugsmodell, bei dem der Staat um Milliarden geprellt wurde. Hanno Berger gilt als "Erfinder von Cum-Ex 2.0". In der vergangenen Woche wurde der 72-Jährige wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Jetzt kündigte Berger an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Er habe erklärt, dass er in Revision gehen werde, teilte das Bonner Landgericht am Mittwochmorgen auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.

Die Revision verschlechtert Bergers Aussichten in einem anderen Prozess

Das Vorgehen ist durchaus riskant für den Steueranwalt. Bei der Urteilsverkündung am vergangenen Dienstag in Bonn hatte der Vorsitzende Richter Roland Zickler darauf hingewiesen und dem Angeklagten nahegelegt, über einen Verzicht auf Rechtsmittel nachzudenken.

Das Problem für Berger: Vor dem Wiesbadener Landgericht läuft ein weiteres Cum-Ex-Verfahren gegen ihn. Würde Berger sein Bonner Urteil akzeptieren, hätte er in Wiesbaden wohl bessere Karten.

Der Bonner Richter führte einen Paragrafen in der Strafprozessordnung an. Demzufolge kann sich ein Urteil aus einem Strafprozess auf ein anderes Verfahren strafmildernd auswirken – sogar die Einstellung des anderen Verfahrens wäre dann möglich. Dies setzt aber voraus, dass das Urteil aus dem ersten Verfahren rechtskräftig ist.

Allein Berger soll beim Cum-Ex-Betrug 400 Millionen Euro Schaden angerichtet haben

Im Bonner Verfahren warf die Staatsanwaltschaft Köln Berger vor, 276 Millionen Euro Steuerschaden verursacht zu haben. In Wiesbaden geht es um zusätzliche 113 Millionen Euro.

Berger ist der bekannteste Protagonist des Cum-Ex-Betrugsmodells, das der Bundesgerichtshof im Jahr 2021 als Straftat gewertet hat. Bei den Geschäften wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag verschoben. Die Folge: Das Finanzamt erstattete Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

Der Staat und damit die Allgemeinheit büßten dadurch insgesamt einen zweistelligen Milliarden-Betrag ein. Berger und andere machten sich hingegen die Taschen voll. Es gibt unzählige weitere Beschuldigte, in den kommenden Jahren wird mit einer Cum-Ex-Verfahrenswelle an deutschen Gerichten gerechnet.

Bonner Richter: Berger ist unfähig, anderen zuzuhören

Berger habe "ganz erhebliche kriminelle Energie" gezeigt und das Geschäftsmodell "in eine neue Umlaufbahn geschossen", hatte der Bonner Richter bei der Urteilsverkündung gesagt. Der Angeklagte sei in seinem Leben sehr auf sich selbst bezogen und letztlich unfähig gewesen, anderen richtig zuzuhören und Ratschlag von außen anzunehmen. "Man kann das starrsinnig nennen, man kann das pointierte Persönlichkeit nennen."

Bergers Verteidiger Richard Beyer sprach nach Verfahrensende von einem Schuldspruch, den man in Relation zu den Feststellungen des Gerichts "durchaus als schuld- und strafangemessen betrachten muss".

Verwendete Quellen
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