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Kölner ermordet Ex-Freundin – Lebenslange Haft


Störung der Totenruhe
Kölner ermordet Ex-Freundin – Lebenslange Haft

Von dpa
17.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Landgericht Köln: Wegen Mordes und Störung der Totenruhe ist ein Kölner zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.Vergrößern des BildesLandgericht Köln: Wegen Mordes und Störung der Totenruhe ist ein Kölner zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Quelle: Bund)
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Weil er seine Ex-Freundin ermordete und anschließend die Totenruhe störte, ist ein 40-jähriger Kölner zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Mord aus niedrigen Beweggründen mit Störung der Totenruhe – dafür hat das Landgericht Köln am Montag einen Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Kölner hatte die Mutter eines damals sechs Jahre alten Jungen aus Wut über ihre Trennung bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Anschließend habe der Angeklagte mit einem Messer sechsmal auf Brust und Rücken der Frau eingestochen und die Tote sexuell missbraucht.

Die Staatsanwaltschaft war anfangs davon ausgegangen, dass der Angeklagte die Frau zunächst vergewaltigt und anschließend, zur Verdeckung eines Sexualverbrechens, ermordet habe. Das entsprach jedoch nicht den Feststellungen des Gerichts. "Das ganze Tatbild zeigt den Willen zur Vernichtung, zur Demütigung", sagte der Vorsitzende während der Urteilsbegründung.

Angeklagter war krankhaft eifersüchtig

Erst im Februar hatten sich die 30-Jährige und der Angeklagte über ein Dating-Portal kennengelernt. Von Beginn an litt die Beziehung jedoch unter der krankhaften Eifersucht des Angeklagten, wie die Beweisaufnahme ergab. Der 40-Jährige hatte bereits zweimal wegen Gewalttaten gegen frühere Partnerinnen im Gefängnis gesessen.

Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte das Gericht den Angeklagten zur Zahlung von Hinterbliebenengeld an Sohn, Mutter und Bruder des Opfers in Höhe von 42.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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