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Kölner Universität: Hausverbot für mutmaßlich israelfeindlichen Student gekippt


Kölner Universität
Hausverbot für mutmaßlich israelfeindlichen Student gekippt

Von dpa
Aktualisiert am 15.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Schriftzug "Universität Köln" ist an einer Überführung zu lesen (Symbolbild): Die Uni ist mit einem Hausverbot gescheitert.Vergrößern des BildesDer Schriftzug "Universität Köln" ist an einer Überführung zu lesen (Symbolbild): Die Uni ist mit einem Hausverbot gescheitert. (Quelle: imago/imago-images-bilder)
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Die Uni Köln hatte geplant, einen Studenten aufgrund mutmaßlicher israelfeindlicher Äußerungen von ihrem Gelände zu verbannen. Doch das Verwaltungsgericht kippte das Hausverbot vorerst.

Die Kölner Universität ist mit dem Vorhaben gescheitert, einen mutmaßlich israelfeindlichen Studenten vorübergehend vom Hochschulgelände zu verbannen. Der Student hatte in den sozialen Medien einen Beitrag gelikt, in dem die Parole "from the river to the sea" (vom Fluss bis ans Meer) vorkam. Die islamistische Hamas versteht dies so, dass Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer reichen und Israel verschwinden solle. Mit Blick auf die Teilnahme des israelischen Botschafters Ron Prosor an einer Uni-Veranstaltung am kommenden Montag, in der es um den Hamas-Terror und die Kriegslage im Gazastreifen gehen soll, hatte die Hochschule ein Hausverbot für Sonntag und Montag verhängt.

Hausverbot wahrscheinlich rechtswidrig

Der Student, der Gerichtsangaben zufolge in der Hochschulgruppe Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband (SDS) tätig ist, ging vor Gericht. Das Kölner Verwaltungsgericht gab ihm am Freitag Recht und kippte das Hausverbot. Dieses sei wahrscheinlich rechtswidrig, hieß es in der Begründung. Ein Hausverbot setze voraus, dass eine Verletzung des Hausfriedens drohe, hieß es vom Gericht. Dafür gebe es aber keine hinreichenden Anhaltspunkte (Aktenzeichen 9 L 67/24).

Der Wortlaut des mit einem "Like" versehenen Instagram-Beitrags gebe für eine Störung der Veranstaltung nichts her. Die Richter wiesen darauf hin, dass in dem Beitrag zum Boykott der Veranstaltung und zur Teilnahme an Protestaktionen aufgerufen worden sei. "Die Verwendung einer – möglicherweise strafbaren – Parole im Internet macht es nicht hinreichend wahrscheinlich, dass der Antragsteller diese Äußerung auch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit zu erwartender Polizeipräsenz tätigen wird."

Die Universität Köln ist gegen das Urteil an das Oberverwaltungsgericht Münster gezogen. Die Entscheidung werde am Montagvormittag erwartet, wie eine Sprecherin der Uni erklärte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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