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Köln: Neue Erkenntnisse zu Explosionen vor "Vanity" und "LFDY-Store"


In der Adresse geirrt?
Explosionen vor Club und Modeladen – neue Details

Von t-online, snh

Aktualisiert am 13.05.2025 - 10:15 UhrLesedauer: 1 Min.
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Im September 2025 kam es zu einer Explosion an einer Passage neben dem Nachtclub Vanity (Archivbild): Scheiben zerbarsten und Deckenplatten fielen herab - eine Person wurde verletzt. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago)
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Nach den Explosionen vor einer Kölner Diskothek und einem Modeladen gibt es neue Erkenntnisse. Die Polizei geht verschiedenen Theorien nach und hat erste Verdächtige im Visier.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat neue Erkenntnisse zu den Explosionen vor der Diskothek "Vanity" und dem Modeladen "Live Fast Die Young" im September vergangenen Jahres bekannt gegeben.

Im Fall der Diskothek "Vanity" hatte sich ein 16-jähriger niederländischer Verdächtiger den deutschen Behörden am 20. Februar 2025 freiwillig gestellt. Das Amtsgericht Köln setzte den Haftbefehl gegen Meldeauflagen an seinem Wohnort in den Niederlanden außer Vollzug, so Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage von t-online. Bislang habe der Jugendliche keine Angaben zur Tat gemacht.

Explosionen in Köln: Falsches Anschlagsziel?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Betreiber des "Vanity" nicht das Ziel des Anschlags war. "Wir untersuchen auch die Möglichkeit, dass der Beschuldigte den Sprengsatz versehentlich an der falschen Adresse gezündet hat", erklärte Bremer.

Im Fall des Modeladens "LFDY" wurde Anfang April einem Beschuldigten der Haftbefehl in einer niederländischen Justizvollzugsanstalt verkündet, wo er wegen einer anderen Straftat einsitzt, so Bremer weiter. Aktuell gebe es keine Hinweise darauf, dass der Betreiber des Geschäfts in illegale Aktivitäten verwickelt ist. "Der Sprengsatz könnte einem Mitarbeiter aus dem Umfeld des Betreibers gegolten haben", fügte Bremer hinzu. Die Ermittlungen in beiden Fällen dauern an.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Kölner Staatsanwaltschaft
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