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Köln | Kardinal Woelki äußert sich zu seiner Anzeige: "Offenkundig haltlos"


Betroffenenbeirat erhebt Vorwürfe
Kardinal Woelki äußert sich zu Anzeige: "Offenkundig haltlos"

Von t-online, snh

22.07.2025 - 16:49 UhrLesedauer: 2 Min.
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Kardinal Rainer Maria Woelki im Vatikan (Archivbild): Woelki hat sich zu der Anzeige gegen seine Person geäußert. (Quelle: IMAGO/Maria Grazia Picciarella/imago)
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Der Kölner Kardinal Woelki reagiert auf eine Anzeige wegen unzureichender Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Die Anschuldigungen sind seiner Ansicht nach unbegründet.

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz hat den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki nach Kirchenrecht angezeigt. Missbrauchsopfer werfen dem Kardinal vor, seine Amtspflicht bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verletzt zu haben. Dieser hat sich nun in einer schriftlichen Stellungnahme zu den Vorfällen geäußert.

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Die vorgebrachten Anschuldigungen seien offenkundig haltlos und bauten auf einer Reihe falscher Annahmen und Behauptungen auf, wie es in einer Pressemitteilung vom Erzbistum Köln heißt. Die Behauptung, die Staatsanwaltschaft habe als "juristisch gesichert festgestellt", dass Kardinal Woelki an Eides statt sowie unter Eid "objektiv unwahre" Angaben zu seinem Umgang mit mutmaßlichen bzw. erwiesenen Fällen von sexuellem Missbrauch gemacht habe, sei falsch.

Woelki ließ außerdem klarstellen, dass das Ermittlungsverfahren gegen seine Person nicht dazu diente, seinen Umgang mit Anzeigen möglicher Sexualstraftaten oder die Aufarbeitung von Missbrauch zu klären. Daher seien die im Schreiben genannten kirchenrechtlichen Normen hier unzutreffend. Grundsätzlich obliegen juristische Feststellungen allein Gerichten, nicht aber der Staatsanwaltschaft; diese habe solche Feststellungen in seinem Fall auch nicht getroffen.

Kardinal Woelki: Vorwürfe "offenkundig haltlos"

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfolgte demnach nicht, um eine Anklage zu vermeiden, sondern weil die Staatsanwaltschaft eine solche für unangemessen hielt. Den Verdacht schwerwiegender Vorwürfe wie Meineid hat die Staatsanwaltschaft ausdrücklich verneint, wie es in der Mitteilung weiter heißt.

Verdachtsmomente bezüglich Fahrlässigkeit seien keine verbindlichen juristischen Feststellungen. Die Einstellung erfolgte auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung des Gerichts, wodurch die Unschuldsvermutung weiterhin in vollem Umfang gelte.

Den Vorwurf, im Umgang mit Akten nachlässig gewesen zu sein und Missbrauchsopfer getäuscht zu haben, weist Woelki entschieden und als "offenkundig haltlos" zurück.

Verwendete Quellen
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