Allgemeinverfügung der Bundespolizei Kölner Hauptbahnhof wird zur Waffenverbotszone ernannt

Nachdem im vergangenen Jahr bereits in mehreren Bahnhöfen in Nordrhein-Westfallen die sogenannte Waffenverbotszone eingerichtet wurde, ist nun der Kölner Hauptbahnhof zum zweiten Mal an der Reihe: An den kommenden vier Wochenenden gilt die Allgemeinverfügung der Bundespolizei.
In der Zeit vom 19. Juli, 16 Uhr, bis zum 11. August, 20 Uhr, gilt im Kölner Hauptbahnhof ein Waffenverbot. Dazu wird es künftig verstärkte Kontrollmaßnahmen der Polizei geben.
Täglich nutzen ca. 320.000 Reisende den Kölner Hauptbahnhof und gerade am Wochenende kommt es dort am häufigsten zu Gewaltdelikten. Im laufenden Jahr wurden bereits 25 Straftaten mit einem gefährlichen Gegenstand oder einer Waffe registriert. Das Mitführen von Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern ist deshalb an den nächsten Wochenenden in jeglicher Art verboten.
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Bei Verstößen kann ein Zwangsgeld von 100 Euro verhängt werden. Ziel ist es, Straftaten vorzubeugen und Reisende sowie Polizeibeamte zu schützen.
- Pressemitteilung der Bundespolizei Köln