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Lockdown in Köln: Polizei stößt auf Hotel voller Touristen – Bußgeld droht


Übernachtungen verboten
Polizei stößt in Köln auf Hotel voller Touristen

Von dpa
Aktualisiert am 10.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Leuchtschild mit der Aufschrift Hotel ist zu sehen (Symbolbild): In Köln hat ein Hotel das Übernachtungsverbot von Touristen wegen des Teil-Lockdowns offenbar ignoriert.Vergrößern des BildesEin Leuchtschild mit der Aufschrift Hotel ist zu sehen (Symbolbild): In Köln hat ein Hotel das Übernachtungsverbot von Touristen wegen des Teil-Lockdowns offenbar ignoriert. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Wegen des Teil-Lockdowns dürfen keine Übernachtungen zu touristischen Zwecken angeboten werden. Doch ein Hotel in Köln verstieß offenbar massiv gegen diese Regeln. Und könnte nun ein hohes Bußgeld kassieren.

Polizei und Ordnungsamt sind in Köln auf ein Hotel voller Touristen gestoßen. Dem Betreiber und 22 von 43 Gästen drohen nun hohe Bußgelder, wie die Stadt am Montag mitteilte, denn Reisen zu touristischen Zwecken in die Domstadt sind wegen der Corona-Pandemie verboten. Die Touristen seien des Hotels verwiesen worden.

Ein Zimmer sei zudem für – derzeit ebenfalls verbotene – Prostitution genutzt worden. Eine Prostituierte sei von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Sie erhielt eine Strafanzeige. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, hatte die Polizei die vielen Gäste in dem Hotel offenbar erst festgestellt, nachdem sie wegen Betrugs zu dem Hotel gerufen worden sind.

Meldeblätter nur sporadisch ausgefüllt

Denn ein Mann hatte sich dort laut dem Bericht mit einer Prostituierten verabredet, die aber mit seinem Geld verschwunden sein soll, ohne die abgesprochene Leistung erbracht zu haben.

Neben der illegalen Prostitution und der hohen Anzahl an Gästen habe die Polizei noch weitere Verstöße festgestellt. Die Meldeblätter im Hotel seien zudem lediglich mit Vor- und Nachnamen der Gäste ausgefüllt gewesen. Dem Hotelbetreiber droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, den Touristen Bußgelder bis zu 250 Euro.

Verwendete Quellen
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