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Bandenmord im Rockermilieu – Haftstrafen für "Hells Angels"

Von Johanna Tüntsch

Aktualisiert am 22.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Blick in den Gerichtssaal: Drei Männer aus dem Rockermilieu sind in Köln zu Haftstrafen verurteilt worden.
Blick in den Gerichtssaal: Drei Männer aus dem Rockermilieu sind in Köln zu Haftstrafen verurteilt worden. (Quelle: Johanna Tüntsch/T-Online-bilder)
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Brüder, Bandenkriminalität, weinende Frauen, ein Kopfgeld und ein Mord: Es war ein regelrechtes Gangsterdrama, das vor dem Kölner Landgericht mit Haftstrafen für drei Männer endete.

Vor dem Kölner Landgericht sind am Dienstag drei Männer wegen Bandenkriminalität zu Haftstrafen verurteilt worden. Nach Einschätzung der Kammer haben sich zwei von ihnen (31 und 33), die der Bande "Hells Angels" angehören sollen, der Mittäterschaft an einem Mord, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Für sie wurden Haftstrafen von zwölf und neun Jahren verhängt. Der dritte Angeklagte (34) wurde wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Alle drei sollen involviert gewesen sein, als es im November 2015 in Köln zu einem Mord im Bandenmilieu kam. Vorgeschichte der Tat war, dass eine albanische Bande aus einer Hells-Angels-Bar im Kölner Süden etwa 8.000 Euro geraubt haben soll. Im Gegenzug erfolgte der Angriff auf die Albaner in der Bar "No Name" in Köln-Nippes, bei dem ein Mann (29) erschossen und weitere Personen lebensgefährlich verletzt wurden. Der mutmaßliche Schütze ist der Bruder eines der nun in Köln Verurteilten und sitzt derzeit in der Türkei in Haft.

Verräter gab den entscheidenden Tipp

Während der Vorsitzende Richter das Urteil verlas und begründete, hatte die Stimmung im Raum wenig mit der üblichen Ruhe eines Gerichtssaales gemein. Schon der Kreis der Zuschauer war, insbesondere in Corona-Zeiten, mit etwas mehr als zwanzig Personen ungewöhnlich groß. Zwei ältere Männer im dunklen Anzug verfolgten das Geschehen mit angespannter Miene, junge Männer wippten unruhig mit ihren Turnschuhen, Bekannte begrüßten einander mit Ellenbogen-Check.

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Als das Urteil verlesen wurde, kam es zu einem kleinen Tumult im Gerichtssaal – drei Frauen brachen in Tränen aus. Ein junges Mädchen musste eine ältere Zuschauerin aus dem Saal begleiten.

"Ein Akt der Selbstjustiz im Rockermilieu"

Als der Vorsitzende verlas, dass die Angeklagten einigen Vertretern der Nebenklage Summen von 14.000, 27.500 und 57.500 Euro als Schmerzensgeld zu zahlen haben, ertönte von einem der Besucher in den hinteren Reihen ein unzufriedenes Murmeln. Schritte, raschelnde Jacke während eines ständigen Kommens und Gehens der Zuschauer und halblaute Gespräche über die Absperrungen hinweg erzeugten eine permanente Geräuschkulisse, welche die Worte begleitete, die der Vorsitzende ernst und ruhig, aber doch mit erkennbarer Empörung vortrug. "Ich hatte das Gefühl, ich sei in Absurdistan", kommentierte er mit Blick auf Aussagen, die während des Verfahrens gemacht worden waren: "Es ist ganz schön dreist, zu behaupten, dass das nichts mit Rockern zu tun hat."

Unglaubwürdig sei die Einlassung der Angeklagten, sie hätten bei dem Überfall nicht mit dem Einsatz von Waffen gerechnet und seien nur instinktiv und aus Neugier hinterhergelaufen: "Das tut vielleicht ein Hündchen, aber sicher nicht Sie. Sie waren mit hochrangigsten Rockern unterwegs."

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Deutliche Worte fand er auch für den Albaner, der wegen Beihilfe verurteilt wurde: "Haben Sie wirklich geglaubt, 5.000 Euro zu bekommen für einen Schaden von 8.000 Euro? Sie haben Ihre Kumpels verraten und verkauft, weil Sie Dollarzeichen in den Augen hatten. Aber Sie hätten das Geld sowieso nicht bekommen."

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