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Briefwahl in Köln: So wählen Sie per Post bei der Bundestagswahl


Bundestagswahl 2021
So funktioniert die Briefwahl in Köln

Von t-online
24.08.2021Lesedauer: 3 Min.
Ein Stimmzettel und ein Umschlag für die Briefwahl liegen auf einem Tisch (Symbolbild): Der Versand der Briefwahlunterlagen hat begonnen. Am 26. September findet die Bundestagswahl 2021 statt.Vergrößern des BildesEin Stimmzettel und ein Umschlag für die Briefwahl liegen auf einem Tisch (Symbolbild): Der Versand der Briefwahlunterlagen hat begonnen. Am 26. September findet die Bundestagswahl 2021 statt. (Quelle: Oliver Berg/dpa-bilder)
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Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland können bereits ihr Kreuz bei der Bundestagswahl machen, auch in Köln – per Post kann schon abgestimmt werden. Doch wie nimmt man an der Briefwahl teil?

Seit Montag, 23. August läuft die Briefwahl zur Bundestagswahl am 26. September – wer am Wahltag nicht an seinem Wohnort ist oder aus anderen Gründen lieber per Post abstimmen möchte, kann das also schon tun. In den vergangenen Jahren ist die Briefwahl immer beliebter geworden, bei der letzten Bundestagswahl betrug der Anteil der Briefwähler 28,6 Prozent. Wer nicht im Wahllokal abstimmen möchte, sollte sich unter bestimmten Umständen frühzeitig um seine Unterlagen zur Briefwahl kümmern.

Wie stelle ich einen Briefwahlantrag?

Wer seinen Hauptsitz in Köln hat, erhält die Unterlagen für den Briefwahlantrag bei der Stadt. Das geht auch online über die Webseite der Stadt Köln. Darüber hinaus könne ein formloser Antrag per Online-Formular, E-Mail, Post oder Fax gestellt werden, heißt es bei der Stadt. Dabei müssen Familiennamen, Vornamen, Meldeanschrift und Geburtsdatum angegeben werden. Sofern man bereits die Wahlbenachrichtigung erhalten hat, soll man außerdem die Nummer im Wählerverzeichnis angeben. Wenn man die Zusendung der Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift wünscht, soll diese ebenfalls vollständig angegeben werden.

Ein Vordruck fürs Beantragen des Wahlscheins, den man benötigt, liegt außerdem der Wahlbenachrichtigung bei, auf dieser ist auch ein QR-Code, der zum Online-Antrag führt. Diese soll bis Anfang September bei den Wahlberechtigten ankommen.

Allerdings muss man nicht darauf warten. Der Bundeswahlleiter rät vielmehr, den Antrag auf einen Wahlschein "so frühzeitig wie möglich" zu stellen.

Welche Fristen gibt es?

Bis Mittwoch, 22. September um 18 Uhr müssen Online-Anträge bei der Stadt Köln eingegangen sein. Bis zum Freitag, 24. September um 18 Uhr können noch formlose Anträge via Online-Formular, E-Mail, Post oder Fax abgegeben werden, dabei zählt der Eingangszeitpunkt. Im Falle einer nachgewiesenen Erkrankung können Anträge auch noch bis zum Wahltag am 26. September um 15 Uhr gestellt werden.

Wer kann per Briefwahl abstimmen?

Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, "ohne Vorliegen eines besonderen Grundes", erläutert der Bundeswahlleiter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 diese allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.

Was muss man beim Ausfüllen beachten?

Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt – das alles kommt bei einem an. Das Infoblatt erklärt, wie die Briefwahl funktioniert. Und zwar so: Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Falten. In den blauen Umschlag stecken und zukleben. Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein datieren und – ganz wichtig – unterschreiben. Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen. Oder man bringt ihn zu der Stelle, die auf dem Umschlag angegeben ist.

Kann man sicher sein, dass die Stimme auch ankommt?

Ja. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter. Sollte das mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben – oder abgeben lassen.

Sind mehr Briefwahl- als Urnen-Stimmen ungültig?

Nein. Bei der letzten Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden – gegenüber 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) gegenüber 1,2 (Urne).

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Stadt Köln: Antrag auf Briefwahl
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