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Prozess in Köln: Witwer soll Nachbarsjungen missbraucht haben – Opfer erst sechs Jahre alt


Jüngstes Opfer sechs Jahre alt
Prozess in Köln: Witwer soll Nachbarsjungen missbraucht haben


20.09.2021Lesedauer: 2 Min.
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Der Angeklagte im Gerichtssaal: Er soll zwei Jungen aus der Nachbarschaft missbraucht haben.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte im Gerichtssaal: Er soll zwei Jungen aus der Nachbarschaft missbraucht haben. (Quelle: Johanna Tüntsch)

In Köln steht ein 53-Jähriger aus Bergneustadt vor Gericht, weil er zwei Jungen aus seiner Nachbarschaft missbraucht haben soll. Eines der Opfer soll bei der ersten Tat erst sechs Jahre alt gewesen sein. Die Übergriffe sollen sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckt haben.

Die große Kapuze seines braunen Parkas hatte ein Witwer aus Bergneustadt so tief über das Gesicht gezogen, dass selbst sein Mundschutz nur knapp zu sehen war. Der 53-Jährige ist vor der 2. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichtes angeklagt, weil er zwei Jungen missbraucht haben soll. Insgesamt geht es um zehn Fälle, die sich zwischen Juli 2018 und September 2020 abgespielt haben sollen. In einigen Situationen soll es auch zu Vergewaltigungen gekommen sein.

Bei seinen Taten soll sich der Mann zunutze gemacht haben, dass er in der Nachbarschaft als hilfsbereit und freundlich geschätzt wurde. "Er machte den Kindern kleine Geschenke, bastelte mit ihnen, druckte Sachen für sie aus und fragte am Fenster, wer etwas zu trinken haben wollte", zählte die Staatsanwältin auf.

Erst zum Panorama-Park, dann Missbrauch zu Hause

Die Familie, an deren Sohn er sich am häufigsten vergangen haben soll, hat der Mann nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft bereits 2013 kennengelernt. Das mutmaßliche spätere Opfer war zu diesem Zeitpunkt zwei Jahre alt. 2017 wurde in der Familie ein weiteres Kind geboren und der Kontakt zwischen dem Angeklagten und der Familie intensivierte sich.

Zum ersten Übergriff soll es gekommen sein, nachdem der Witwer mit dem Sechsjährigen einen Panorama-Park besucht hatte und ihn anschließend zur Übernachtung zu Besuch hatte. Es gab darüber hinaus weitere Besuche des Kindes beim Nachbarn.

Kinder- und jugendpornografisches Material auf dem Rechner

Aus der Anklage der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass der Junge die Annäherungen des Mannes ausdrücklich abgelehnt hat. Mit Computerspielen oder Geld hat der Mann versucht, das Vertrauen des Kindes zu gewinnen. Obwohl es die Annäherungen ablehnte, soll der Angeklagte das Kind immer wieder missbraucht haben. Später habe er sich auch an einem weiteren Nachbarsjungen vergangen. Als er festgenommen wurde, fanden die Beamten auf seinem Rechner zudem diverse kinder- und jugendpornografische Dateien.

Der Verteidiger des Mannes beantragte, während der Vernehmung seines Mandanten die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Worte des Angeklagten selbst deuten darauf hin, dass er die Taten zumindest nicht ganz bestreiten wird. "Ich möchte mich darauf einlassen, das bin ich den Opfern und allen Beteiligten schuldig. Das ist mir wichtig", erklärte er. Das Urteil ist für den 30. September anberaumt.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Hauptverhandlung
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