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Kindergartenkind bekommt für Quarantäne kein Schmerzensgeld


Köln
Kindergartenkind bekommt für Quarantäne kein Schmerzensgeld

Von dpa
30.11.2021Lesedauer: 1 Min.
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Eine Dreijährige bekommt für die Quarantäne wegen eines Corona-Falls in ihrem Kölner Kindergarten kein Schmerzensgeld. Darauf hatte das Mädchen - vertreten durch seine Eltern - geklagt, wie das Landgericht Köln am Dienstag mitteilte. Behauptet worden sei, dass das Kindergartenkind durch die vom Kölner Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne psychische Schäden erlitten habe. Es sei während der Isolation immer aggressiver geworden und habe unter Schlafstörungen gelitten. Nach Angaben des Gerichts forderte die Familie daher 3000 Euro Schmerzensgeld.

Das Landgericht lehnte die Zahlung aber ab und sah die Klage als unbegründet an. Das Mädchen sei zu Recht als "Ansteckungsverdächtige" eingestuft worden, da der Verdacht bestanden habe, dass es sich bei einem Kind seiner Gruppe mit Covid-19 infiziert haben könnte. Die Einstufung sei aufgrund der Meldung eines Labors und des Virus-Nachweises erfolgt. Zudem habe in der Kindergartengruppe eine "beengte Raumsituation" vorgelegen, weshalb es richtig gewesen sei, das Mädchen als "enge Kontaktperson" des infizierten Kindes zu werten. Und die Quarantäneanordnung habe eine gesetzmäßige Grundlage gehabt.

Den Angaben zufolge war für das Mädchen zum 10. März 2021 eine häusliche Quarantäne bis zum 22. März 2021 angeordnet worden. Eine Verkürzung mit einem negativen Corona-Test war nicht möglich. Die Entscheidung des Landgerichts ist bislang nicht rechtskräftig.

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