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Mildes Urteil nach Axt-Angriff in Kölner Innenstadt


Mildes Urteil nach Axt-Angriff in Kölner Innenstadt

Von dpa
Aktualisiert am 10.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Köln (Symbolbild)Vergrößern des BildesLandgericht Köln (Symbolbild) (Quelle: Hardt/Future Image)
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Am Mittwoch wurden zwei Brüder nach einem Axt-Angriff für schuldig gesprochen. Die milde Strafe: 2250 Euro. Die Tat ereignete sich

In einem Verfahren um einen Axt-Angriff innerhalb der Rap-Szene sind am Landgericht Köln zwei Brüder zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Nachfrage bestätigte, wurde das 38 und 44 Jahre alte Brüderpaar bereits am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu Geldstrafen von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.

Hintergrund des Prozesses war eine Auseinandersetzung vor einer Shisha-Bar in der Kölner Innenstadt im August 2016. Deren Auslöser soll ein Video des Rappers KC Rebell mit dem Titel "Dizz da" gewesen sein, wodurch sich laut Anklageschrift einer der Angeklagten "in seiner Ehre verletzt" gefühlt habe. Das Opfer des Angriffs vor der Shisha-Bar wird dem Umfeld des Rappers zugerechnet. Dem Mann war unter anderem mit der stumpfen Seite einer Axt gegen den Kopf geschlagen worden. Der Fall hatte damals für großes Aufsehen gesorgt. Von einer rheinischen Rapper-Fehde war die Rede.

Köln: Verfahrensdauer sorgt für geringes Strafmaß

Der Gerichtssprecher erklärte, dass das Gericht von der Beteiligung der beiden Angeklagten an der Auseinandersetzung überzeugt war. Konkrete Tathandlungen konnten ihnen aber nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten war zuvor wegen Krankheit des Verteidigers abgetrennt worden und soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Zuvor hatte es eine Verständigung zwischen der Verteidigung der zwei Brüder und der Staatsanwaltschaft gegeben. Hintergrund der Verständigung sei zum einen die lange Verfahrensdauer gewesen, zum anderen, dass das Opfer kein Interesse an der Strafverfolgung der Angeklagten gehabt habe und nicht vor Gericht habe aussagen wollen.

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