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Gegensätzliche Plädoyers im Korruptionsprozess gegen Held


Mainz
Gegensätzliche Plädoyers im Korruptionsprozess gegen Held

Von dpa
13.12.2021Lesedauer: 3 Min.
Marcus HeldVergrößern des BildesMarcus Held (SPD) schaut nach oben. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Nach 23 Verhandlungstagen steht der Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Oppenheimer Bürgermeister und früheren Bundestagsabgeordneten Marcus Held (SPD) kurz vor dem Abschluss. Die drei Richter und zwei Schöffen am Landgericht Mainz hörten am Montag zwei völlig gegensätzliche Plädoyers - das der Verteidigung wird an diesem Dienstag fortgesetzt.

Oberstaatsanwalt Thomas Bartsch forderte für Marcus Held eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Haft. Der 44-Jährige habe sich in 19 Fällen der Untreue, der Bestechlichkeit und der Verstöße gegen das Parteiengesetz schuldig gemacht, sagte Bartsch. Die Verteidigung wies zu Beginn ihres Plädoyers besonders auf den "stark politisch geprägten Hintergrund der Vorwürfe" gegen ihren Mandanten hin und sprach von "Hetzjagd", einem "enormen Reputationsschaden" und "politischer Demontage".

In dem Anfang Mai begonnenen Prozess geht es um Maklercourtagen von 205.000 Euro beim Ankauf von Grundstücken zur Erschließung eines Baugebiets in Oppenheim sowie um Spenden an den SPD-Ortsverein über 24 600 Euro. Held habe unter Ausnutzung seiner Stellung dafür gesorgt, dass der Steuerberater F. die "nicht notwendigen und rechtsgrundlosen Maklercourtagen" erhalten habe, sagte Bartsch in seinem Plädoyer. Im Gegenzug habe sich F. bereit erklärt, "etwa zehn Prozent der Maklergebühren unter anderem zur Finanzierung des Bundestagswahlkampfs von Marcus Held an den SPD-Ortsverband zu spenden".

Held habe seine Stellung als ehrenamtlicher Bürgermeister der Kleinstadt am Rhein für seine persönlichen Zwecke missbraucht, sagte Bartsch. "Er handelte aus Eigennutz durch Einschaltung eines nicht erforderlichen Maklers."

Der Oberstaatsanwalt, der sich im Prozess nur selten zu Wort gemeldet hat, bezeichnete Held in seinem Plädoyer als "Machtmensch, (...) ein Mann, der über jeden und alle die Kontrolle haben wollte". Bartsch führte 19 Straftaten auf: zehn Fälle der Untreue zu Lasten der Stadt, fünf Fälle der Bestechlichkeit, drei Verstöße gegen das Parteiengesetz und einen Fall der Untreue zu Lasten der Bundespartei SPD. Die Partei hätte die "verbotenen Einflussspenden" als Gegenleistung der unzulässigen Maklercourtagen nicht annehmen dürfen. Die gesetzlich gebotene Rückzahlung in dreifacher Höhe bedeute für die Partei einen Vermögensnachteil von 73.800 Euro.

Held sei Volljurist und zur Tatzeit Bundestagsabgeordneter gewesen, daher hätte er "eine höhere Pflicht zur Rechtstreue" gehabt, sagte Bartsch. "Die Vorgehensweise, die der Angeklagte an den Tag gelegt hat, ist für einen Volljuristen und einen Bundestagsabgeordneten nicht würdig."

Helds Verteidigerin Ute Bottmann führte zunächst aus, dass ihr Mandant während des gesamten Verfahrens seit 2017 unter "extremem politischen Druck" gestanden habe. Dies habe bei Held erhebliche Spuren hinterlassen, eine starke gesundheitliche Beeinträchtigung. Die Medienberichterstattung sei "einer sehr starken Vorverurteilung" gleichgekommen. "Er hat sein Heim, sein soziales Umfeld, alles aufgegeben, um einen Neuanfang in irgendeiner Weise für sich und seine Familie zu schaffen." Zum Vorwurf der Untreue sagte Bottmann zu Beginn ihres ausführlichen Plädoyers, Held habe "seine Vermögensbetreuungspflicht beim Ankauf der Grundstücke definitiv nicht verletzt".

Es sei darum gegangen, den Ankauf der Grundstücke zu sichern und dadurch der Stadt zu ermöglichen, Gewinne zu erzielen, führte Bottmann aus. Ohne die Vermittlerdienste von F. wäre dies nicht in solchem Umfang möglich gewesen, da es für die Grundstücke eine Vielzahl von weiteren Interessenten gegeben habe.

Der Steuerberater F. und seine Frau waren zunächst mitangeklagt wegen Bestechung und Betrugs; diese Verfahren wurden dann aber eingestellt. Die Verteidigung Helds versuchte am Montag noch, F. als Zeugen laden zu lassen. Weil dieser über seinen Anwalt ankündigte, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, wurde dieser Beweisantrag der Verteidigung von der Strafkammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Eckert abgelehnt.

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