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Corona-Infizierte müssen kürzer in Isolation


Saarbrücken
Corona-Infizierte müssen kürzer in Isolation

Von dpa
25.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Corona-TestVergrößern des BildesEine biologisch-technische Assistentin bereitet PCR-Tests für die Analyse vor. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Saarbrücken (dpa/lrs) -Im Saarland sind am (heutigen) Sonntag weitere Corona-Lockerungen in Kraft getreten. So gilt die Isolationspflicht grundsätzlich nur noch für infizierte Menschen und sie wird kürzer. Nach einem positiven Corona-Test können Infizierte die Isolation jetzt nach fünf Tagen beenden, sofern sie 48 Stunden vorher keine Symptome haben. Ein Freitesten ist nicht mehr nötig.

Dauern Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal zehn Tagen. Kontaktpersonen von Infizierten müssen unabhängig von ihrem Alter und ihrem Impfstatus nicht mehr in Quarantäne. Engen Kontaktpersonen wird aber bei privaten Kontakten die Einhaltung der Hygieneregeln Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften empfohlen.

Mit dem neuen Regelwerk entfällt zudem in Schulen die bisherige Testpflicht mit zwei Tests pro Woche - und wird laut Gesundheitsministerium durch ein zweimal wöchentliches Testangebot ersetzt. Zudem entfällt in Schulen die Regelung, dass sich Schüler einer Klasse bei einem Infektionsfall verpflichtend acht Tage lang testen und Maske tragen müssen. Die neuen Regeln gelten bis 4. Juni.

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