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Gericht verurteilt Hochstapler "Earl of Bristol" zu Haft


Mönchengladbach
Gericht verurteilt Hochstapler "Earl of Bristol" zu Haft

Von dpa
08.12.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Landgericht Mönchengladbach hat einen auch als "Earl of Bristol" bekannten 25 Jahre alten Hochstapler wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der vorbestrafte Mann hatte im Prozess gestanden, innerhalb von zwei Jahren in 26 Fällen unter falschen Namen oder auf Kosten Anderer Luxushotels gebucht, Häuser, Appartements und Luxusautos angemietet zu haben. Der Schaden soll knapp 27.000 Euro betragen.

Der jugendlich wirkende Angeklagte hatte vor zwei Wochen überraschend ein Geständnis abgelegt. Dafür hatte das Gericht eine Strafe von nicht mehr als vier Jahren in Aussicht gestellt. Das Amtsgericht hatte den jungen Mann im Juni zunächst - unter Einbeziehung eines Strafbefehls aus Bremen - wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein noch zu sechs Jahren verurteilt.

"Zu ihren Lasten spricht, dass sie dabei ein hohes Maß an krimineller Energie an den Tag gelegt, das Vertrauen ihrer Partnerin schamlos ausgenutzt haben", sagte die Richterin. Sie würdigte aber, dass der aus Neuss stammende Angeklagte seiner damaligen Lebensgefährtin in dem Prozess vor dem Landgericht eine Aussage erspart hatte. Die 32-Jährige war auf den angeblichen englischen Adeligen hereingefallen, sie hatte mit ihm zusammengelebt. Wie ihre Tante gehörte sie zu seinen Opfern.

"Ich bereue, was ich ihr und auch meiner Familie, die ich im ersten Prozess verleugnet habe, angetan habe", hatte der Angeklagte erklärt. Er hatte seinen eigenen Vater, der als Zeuge aussagte, vor Gericht verleugnet. Der Angeklagte hatte sich zu Unrecht verfolgt gesehen und behauptet, Opfer von Computerbetrügern geworden zu sein.

Das Landgericht setzte den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug. Damit kann er nach 15 Monaten das Untersuchungsgefängnis verlassen, ehe er den Rest der Strafe antreten muss. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf steht ein weiterer Betrugsprozess an.

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