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Kein Strafbefehl gegen Münchner AfD-Politiker


Angeblicher Hitlergruß
Kein Strafbefehl gegen Münchner AfD-Politiker

Von dpa
28.09.2022Lesedauer: 1 Min.
AfD-Politiker Petr Bystron im Bundestag (Archiv): Ist er heimlich nach Belarus gereist?Vergrößern des BildesAfD-Politiker Petr Bystron im Bundestag (Archiv): Verfahren wegen angeblichen Hitlergrußes beendet. (Quelle: C. Hardt/Future Image/imago-images-bilder)
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Kein Strafbefehl für angeblichen Hitlergruß: Dem Bundestagsabgeordneten Petr Bystron konnte die Geste nicht nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft ist mit einem Strafbefehl gegen den Münchner AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron wegen eines angeblichen Hitlergrußes gescheitert. Nach dem Amtsgericht habe auch das Landgericht München I den Erlass des Strafbefehls gegen den Politiker abgelehnt, sagte ein Justizsprecher am Mittwoch.

Das Verfahren sei somit abgeschlossen, eine weitere Beschwerdemöglichkeit gebe es für die Anklagebehörde nicht. Mehrere Medien hatten bereits über die Entscheidungen der Gerichte berichtet.

Ausgestreckter Arm bei AfD-Kundgebung in München

Der Bundestag hatte im Sommer die Immunität Bystrons aufgehoben. Hintergrund war eine Rede des Abgeordneten bei einer AfD-Kundgebung auf dem Münchner Königsplatz. Die Staatsanwaltschaft München I hielt Bystron vor, dass er während seines Beitrags zu den Worten "Wir sind die AfD" bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer gestreckt habe und dies einen verbotenen Hitlergruß laut Strafgesetzbuch darstelle.

Gericht: Kein hinreichender Tatverdacht

Dieser Argumentation folgte zunächst das Amtsgericht nicht und lehnte einen Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ab. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, meinte das Gericht. Es sei kein Hitlergruß bei Bystron erkennbar.

Das Landgericht schloss sich an und verwies zudem darauf, dass die bei der AfD-Demo anwesenden Polizisten auch keine Anzeige erstattet hätten. "Offensichtlich wurde die Armbewegung in der Rededynamik nicht als Hitlergruß aufgefasst."

Bystron selbst hatte von Anfang an betont, es sei "offensichtlich", dass seine Geste kein Hitlergruß gewesen sei. Er hatte von einer "politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaft, die vollends ihre Neutralität verloren hat" gesprochen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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