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Gericht in München entscheidet: Kein Schmerzengeld nach Kuhangriff für Wanderin


Wanderin geht leer aus
Kein Schmerzensgeld nach Kuhangriff

Von dpa
Aktualisiert am 27.10.2022Lesedauer: 1 Min.
Der Kuh-Knigge soll Unfälle zwischen Wanderern und den Rindviechern verhindern.Vergrößern des BildesWanderer begegnen einer Kuh (Archivbild): Immer wieder kommt es zu Kuhattacken in den bayerischen Bergen. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)
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Kuhattacke ohne Konsequenzen: Eine Wanderin hat gegen eine Almbäuerin vom Tegernsee geklagt, weil eine junge Kuh sie angegriffen hatte. Ohne Erfolg.

Kein Schadensersatz und kein Schmerzensgeld: Nach dem Angriff einer jungen Kuh auf einer Alm beim Tegernsee, ging eine Wanderin gegen die Almbäuerin vor. Doch diese sei nicht verantwortlich für die Attacke ihrer Kuh, entschied am Donnerstag ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (OLG).

Die Wanderin hatte die Almbäuerin verklagt, weil sie auf einem Weg in den Bergen plötzlich von der Kuh zu Boden gestoßen worden sei. Die Klägerin berichtete von einem großen Bluterguss und Schmerzen. Sie verlangte 6000 Euro von der Rinderhalterin.

Das Landgericht München hatte noch entschieden, dass grundsätzlich die Klage gerechtfertigt sei. Dieser Ansicht widersprach allerdings der OLG-Senat. Dieser ging nicht davon aus, dass die Bäuerin durch das Belassen eines Kalbes in der Herde eine Gefahrensituation geschaffen habe und somit für die Unruhe der Tiere verantwortlich sei. Die Klägerin könne daher kein Entschädigung verlangen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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