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Jérôme Boateng: Tag drei vor Gericht in München – Gutachten erwartet


Körperverletzung gegen Ex?
Boateng wieder vor Gericht – Gutachten erwartet

Von dpa
02.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Jerome Boateng steht vor Gericht: Der Fußball-Profi soll im Karibik-Urlaub seine Ex-Freundin attackiert haben.Vergrößern des BildesJerome Boateng steht vor Gericht: Der Fußball-Profi soll im Karibik-Urlaub seine Ex-Freundin attackiert haben. (Quelle: Peter Kneffel/dpa-bilder)
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Die Geschichten sind zu unterschiedlich: Der Berufungsprozess gegen Boateng geht in die dritte Runde. Gutachter sollen heute die Vorwürfe beurteilen.

Der Prozess gegen Fußball-Star Jérôme Boateng wegen des Vorwurfs der Körperverletzung geht am heutigen Mittwoch in den dritten Verhandlungstag. Der 34-Jährige ist angeklagt, weil er seine damalige Partnerin in einem Karibik-Urlaub 2018 beleidigt, geschlagen und verletzt haben soll. Das Amtsgericht München hatte ihn im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt.

Weil alle Prozessbeteiligten Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegten, startete im Oktober der Berufungsprozess. Zwei Verhandlungstage hatte das Landgericht München I für den Berufungsprozess gegen Jérôme Boateng angesetzt. Doch das reicht nicht. Zu unterschiedlich sind die Geschichten, die Zeugen und Beteiligte erzählen. Darum beginnt nun Gerichtstag drei.

Auf dem Verhandlungsprogramm des Gerichtes stehen noch zwei medizinische und psychologische Gutachter, die ihre Einschätzung zu den Vorwürfen abgeben sollen. Ob es an diesem Donnerstag dann schon zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung kommen könnte, ist aber völlig offen.

Medizinische und psychologische Gutachter sagen aus

Denn Boatengs Anwälte drängen auf ein umfangreiches Beweiserhebungsprogramm: Beispielsweise könnten Chatverläufe zwischen Boatengs früherer Partnerin und seiner aktuellen Verlobten aus dem Englischen übersetzt und in der Verhandlung thematisiert werden.

Die Verteidigung hatte beantragt, Akten aus 18 Familienrechtsverfahren, in denen Boateng und seine Ex-Freundin über den Umgang mit und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Zwillingsmädchen stritten, im Körperverletzungsverfahren einzubeziehen. Das lehnte das Gericht allerdings bereits ab.

Eigentlich hatte Richter Andreas Forstner das Urteil schon am zweiten Verhandlungstag, dem 21. Oktober, fällen wollen. Doch dazu kam es nicht. Denn an diesem Tag hatte auch noch ein Vorfall am Rande der Verhandlung Schlagzeilen gemacht: Eine Zeugin gab an, beim Betreten des Gerichts von zwei von Boatengs Sicherheitsmitarbeitern gefilmt worden zu sein, fühlte sich von ihnen bedroht.

Zeugin beschreibt Vorfall mit Boatengs Sicherheitsdienst: "Da hat man einfach Angst"

Die Staatsanwaltschaft München I hatte danach gegen den Sicherheitsdienst Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eingeleitet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Frau, die vor Gericht angab, gesehen zu haben, wie Boateng seine frühere Freundin in einem Karibik-Urlaub attackiert, geschlagen und übel beleidigt habe, war im Zeugenstand in Tränen ausgebrochen. "Da hat man einfach Angst", sagte sie, "dass man bedroht wird oder seine Familie bedroht wird".

Boatengs Anwälte betonten nach der Feststellung der Personalien, dass der Sicherheitsdienst, der Herrn Boateng zum Prozessauftakt am Vortag auch schon betreut habe, lediglich "das Umfeld eruiert" habe, um "die Sicherheitslage Boatengs" bewerten zu können. Es habe sich um eine reine "Objektabklärung" gehandelt, und die Zeugin sei nicht gezielt und auch nur von hinten gefilmt worden.

Das Landgericht München I, hatte angeboten, die Berufung in der Sache zurückzunehmen und nur noch über das Strafmaß zu verhandeln. Das hatte Boateng jedoch zweimal ausdrücklich abgelehnt. Er bestreitet die Vorwürfe, äußert sich dieses Mal aber nicht selbst vor Gericht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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