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Alfons Schuhbeck soll Haftstrafe laut Bericht akzeptieren – das sagen seine Anwälte


Haftstrafe für Starkoch
Schuhbecks Entscheidung noch nicht gefallen

Von t-online, ads

Aktualisiert am 02.11.2022Lesedauer: 1 Min.
JVA Landsberg/Schuhbeck (Collage): Hier wird der Starkoch nach seinem Urteil wahrscheinlich landen.Vergrößern des BildesJVA Landsberg/Schuhbeck (Collage): Hier wird der Starkoch nach seinem Urteil wahrscheinlich landen. (Quelle: FrankHoermann/SVEN SIMON/imago images)
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Starkoch Alfons Schuhbeck droht Gefängnis, seine letzte Chance ist die Revision. Einem Bericht zufolge verzichtet er, die Anwälte lassen die Frage aber noch offen.

Knapp eine Woche nach der Verurteilung des Star-Kochs Alfons Schuhbeck zu einer Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung haben weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht München I am Mittwoch – einen Tag vor Ablauf der Frist – auf Anfrage mit.

Unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin hatte die "Bild"-Zeitung zuvor berichtet, dass bis Dienstag keine Revision gegen das Urteil eingelegt worden sei. Zudem hieß es, dass Schuhbeck das wohl auch bis zum Ende der Frist nicht mehr vorhabe.

Alfons Schuhbeck: Mögliche Revision lässt das Urteil weiter hängen

Schuhbeck war angeklagt worden, weil er Steuern in Höhe von 2,3 Millionen Euro hinterzogen haben soll. Am zweiten von insgesamt vier Prozesstagen hatte Schuhbeck gestanden, Rechnungen in seinen Münchner Restaurants gefälscht und so weniger Steuern als fällig gezahlt zu haben.

Der Starkoch war in der Folge am letzten Donnerstagnachmittag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Er muss außerdem eine Summe von gut 1,2 Millionen Euro zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn die Prozessparteien auf Rechtsmittel verzichten und das Urteil rechtskräftig wird, muss Schuhbeck ins Gefängnis.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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