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Elfjähriger darf nicht mehr Schulbus fahren: Weg nicht gefährlich genug


Trotz gefährlichem Schulweg
Elfjähriger darf nicht mehr Schulbus fahren

Von t-online, asp

Aktualisiert am 27.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Einen dunklen Schulweg wie diesen müssen viele Kinder täglich gehen (Archivbild): Der elfjährige Jakob muss einen besonders gefährlichen Weg laufen, meinen seine Eltern.Vergrößern des BildesEinen dunklen Schulweg wie diesen müssen viele Kinder täglich alleine gehen (Archivbild): Der elfjährige Jakob hat dabei eine besondere Strecke vor sich. (Quelle: Imago Images)
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Dieses elfjährige Kind müsste der Schulbus stehen lassen – das besagt eine kuriose Schulverordnung in Bayern. Denn der Weg sei nicht gefährlich genug.

Er ist schon zu alt für den Schulbus – das sagt zumindest das zuständige Landratsamt: Jakob ist elf Jahre alt und kommt aus einer ländlichen Gegend im Landkreis Dachau, etwa 30 Kilometer von München entfernt.

Sein Schulweg ist 1,9 Kilometer lang, unbeleuchtet, kurvenreich, ohne Geh- oder Fahrradweg und nach Aussage seiner Eltern viel befahren, sagten sie dem Bayerischen Rundfunk. Die Familie betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb, der Sohn sei deshalb auf eine Beförderung angewiesen. Besonders in den Morgenstunden haben sich die Erziehungsberechtigten um ihr Kind gesorgt. Denn in den Wintermonaten ist es dort auf den Straßen noch dunkel.

Keine Beförderung: Die Strecke sei 100 Meter zu kurz

In der Grundschule lief die Beförderung noch reibunglos ab. Doch jetzt, nachdem Jakob auf eine neue, weiterführende Schule in die fünfte Klasse wechselt, soll er den Schulweg von nun an jeden Tag zu Fuß laufen. Denn es gibt besondere Voraussetzungen, damit der Schulbus kommt, darunter: Wenn der Weg zur Schule mindestens zwei Kilometer beträgt oder, wenn die Strecke zu gefährlich ist.

Zur weiterführenden Schule von Jakob sind es allerdings nur 1,9 Kilometer. Das Kind verpasst also jetzt den Anspruch auf weitere Beförderung. Nach der Auffassung des zuständigen Landratsamtes sei der Elfjährige inzwischen groß genug, den Weg alleine zu gehen, berichtet der Bayerischen Rundfunk. Der Weg erfordere eine erhöhte Aufmerksamkeit und dauernde Konzentration. Das sei allerdings nur für Grundschüler zu gefährlich und für den Elfjährigen machbar.

Eltern legen Einspruch gegen Entscheidung der Behörden ein

Die Eltern von Jakob konnten die Entscheidung der Behörden nicht nachvollziehen. Deshalb legten sie Einspruch dagegen ein. Daraufhin folgte im Januar eine Begehung – mit einem Verkehrspolizisten und einem Sicherheitsbeauftragten. Doch die Behörden blieben bei ihrem Entschluss.

Das Kuriose dabei: Der jüngere Bruder von Jakob dürfte weiterhin den Schulbus nehmen. Jakob hingegen solle laufen. Denn der Schulweg könne mit den Eltern auch mehrmals "eingeübt" werden.

Inzwischen hat sich selbst Michael Reiter, Bürgermeister von Altomünster, eingeschaltet. Zusammen mit ihm fand die Familie bereits eine Zwischenlösung: Jakob dürfe weiterhin Bus fahren – wenn die Eltern dafür 100 Euro im Jahr zahlen. Eine kostenlose Beförderung sei nicht mehr möglich, denn das wäre nach Ansicht des Bürgermeisters wohl nicht kostendeckend.

Verwendete Quellen
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