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Hund beißt Vierjährigem sein Ohr ab – Frau bekommt Bewährungsstrafe


Tierhalterin vor Gericht
Hund beißt Vierjährigem Ohr ab – Frau bekommt Bewährungsstrafe

Von dpa
Aktualisiert am 16.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein gähnender Bulldogge mit offenem Maul und Zunge (Symbolbild): In München steht eine Halterin wegen ihres Tieres vor Gericht.Vergrößern des BildesEine gähnende Bulldogge mit offenem Maul und Zunge (Symbolbild): In München steht eine Halterin wegen ihres Tieres vor Gericht. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Firn)
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Eine Hundehalterin steht in München vor Gericht. Mehrmals griff ihr Tier bereits an – unter anderem ein Kind. Jetzt bekommt die Dame eine Bewährungsstrafe.

Im Prozess gegen eine Münchner Hundehalterin, deren Dalmatiner einem Vierjährigen ein Stück des Ohres abgebissen haben soll, hat die 58-Jährige darauf beharrt, dass die Verletzung auf andere Weise zustande gekommen sein müsse. Für die Chirurgin geht es um viel: Es ist nicht das erste Mal, dass das Tier Kinder angegriffen und schwer verletzt hat.

In dem der Anklage zugrundeliegenden Strafbefehl, gegen den die Frau Einspruch eingelegt hatte, war eine Freiheitsstrafe auf Bewährung vorgesehen. Und die Richterin machte gleich zu Beginn der Verhandlung klar, dass die Strafe bei einer etwaigen Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung höher liegen würde.

Hundehalterin bei Angriff stark alkoholisiert

Erst wenige Wochen vor dem Vorfall mit dem Vierjährigen vom September 2021 war die Halterin bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung von zwei Kindern rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Außerdem hatte sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Auflage, ihren Hund nur im nüchternen Zustand auszuführen. Doch ein Atemalkoholtest bei der Hundehalterin ergab an dem Abend rund zwei Promille.

Laut Staatsanwaltschaft hatte die Mutter des Kindes gerade ihren ohne größere Folgen vom Rad gestürzten kleinen Sohn getröstet, als der an einer Leine geführte Rüde den damals Vierjährigen ansprang und ihm durch die Kapuze seines Pullis die obere Hälfte des rechten Ohres abbiss.

Vor Gericht beharrte die Hundehalterin darauf, dass der Hund zwar gesprungen sei - "aber er hat das Kind nicht berührt". Den hohen Alkoholwert erklärte sie durch wiederholtes Händedesinfizieren. Die Richterin begann daraufhin mit einer umfangreichen Beweisaufnahme. Wann das Urteil fällt, blieb zunächst offen.

Nach eindringlichem Zureden von Staatsanwalt und Richterin zog die 58-Jährige ihren Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl zurück. Damit wurde die darin vorgesehene Freiheitsstrafe von acht Monaten – ausgesetzt für eine Bewährungszeit von zweieinhalb Jahren – rechtskräftig. Außerdem muss die Hundehalterin 10.000 Euro an das junge Opfer und 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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