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München: Strafbefehl gegen Wiesnwirt Peter Reichert – zieht er vor Gericht?


Skandal-Gastronom
Strafbefehl gegen Wiesnwirt: Zieht Peter Reichert vor Gericht?


Aktualisiert am 13.04.2023Lesedauer: 3 Min.
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Wiesnwirt Peter Reichert mit Freundin Franziska Kohlpaintner (Archivbild): Seit der Wiesn 2022 steht er massiv in der Kritik.Vergrößern des Bildes
Wiesnwirt Peter Reichert mit Freundin Franziska Kohlpaintner (Archivbild): Seit der Wiesn 2022 steht er massiv in der Kritik. (Quelle: IMAGO/STL-Studio Liebhart)

Das Amtsgericht München erlässt einen Strafbefehl gegen Wiesnwirt Peter Reichert. Dadurch könnte der berühmte Gastronom jetzt von der Wiesn fliegen.

Die hitzige Debatte um den umstrittenen Wiesnwirt Peter Reichert, der das Bräurosl-Festzelt bewirtschaftet, geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft München I beantragte wegen mutmaßlicher Hygieneverstöße auf dem größten Volksfest der Welt einen Strafbefehl, der nun vom Amtsgericht München erlassen wurde.

"Dem Beschuldigten wird hierin vorgeworfen, in zwei Fällen vorsätzlich Lebensmittel in den Verkehr gebracht zu haben, die für den Verzehr durch Menschen ungeeignet sind", heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft, die t-online vorliegt. Der Strafbefehl soll eine Geldstrafe mit einem hohen zweistelligen Tagessatz vorsehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Konkrete Höhe der Strafe unklar

Zur konkreten Höhe des Tagessatzes will sich eine Sprecherin der Behörde im Gespräch nicht äußern. Doch die Frage hat im Fall Reichert ein besonderes Gewicht: Sollte der Strafbefehl mehr als 90 Tagessätze vorsehen, würde der Reichert als vorbestraft gelten.

Das wäre für ihn existenzbedrohend, weil ihm das Kreisverwaltungsreferat so die Zuverlässigkeit absprechen könnte. Reichert, der auch das Donisl im Herzen Münchens bewirtschaftet, dürfte dann keine Gaststätte und kein Wiesnzelt mehr führen.

Verfahren könnte vor Gericht enden

Sollte Peter Reichert "unbeschränkten" Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, kommt es zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab dem postalischen Zugang des Strafbefehls, bestätigt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I t-online.

Informationen der "Bild"-Zeitung zufolge will Reichert genau das machen. Seine Lebensgefährtin Franziska Kohlpaintner sagte zu der Zeitung: "Wir akzeptieren das so nicht!" Weiter heißt es: "Mit aller Deutlichkeit: Zu keinem Zeitpunkt wurden verdorbene, schlechte oder minderwertige Essen, Speisen und Getränke verarbeitet oder unseren Gästen serviert, weder im Bräurosl noch im Donisl."

Reichert schlug Mitarbeiter ins Gesicht

In den vergangenen Monaten hatte Peter Reichert mehrmals für Furore gesorgt. Neben den mutmaßlichen Hygieneverstößen schlug er einem Mitarbeiter ins Gesicht, wie Überwachungsaufzeichnungen festhielten. Das entsprechende Verfahren wurde allerdings unter Geldauflage eingestellt.

Außerdem gab es in seinem Lokal in der Münchner Altstadt eine Zoll-Razzia – mit noch ausstehendem Ergebnis. Hinzu kommt die Debatte um die traditionell-bayerische Blaskapelle Josef Menzl, die der Gastronom an den Abenden mit einer Partyband austauschte.

Kreisverwaltungsreferat spricht Wirt bisher Zuverlässigkeit nicht ab

Trotz der Vorkommnisse entschied das Münchner Kreisverwaltungsreferat Anfang März, Reichert die Zuverlässigkeit nicht abzusprechen. In der Stellungnahme hieß es: "Zum jetzigen Zeitpunkt und nach der aktuellen Sachlage kommt das Kreisverwaltungsreferat bei Verwertung aller vorliegenden Erkenntnisse zu dem Schluss, dass Herr Reichert nach dem Gaststättengesetz nicht als unzuverlässig zu bewerten ist."

An der Bewertung der Zuverlässigkeit könnte sich allerdings auch etwas ändern. Ausschlaggebend dafür könnte jetzt unter anderem der Strafbefehl des Amtsgerichts oder auch die ausstehende Zoll-Überprüfung sein.

Prüfung soll erneut angestoßen werden

Der Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU) sagte dazu bereits im März zu t-online, dass ihn die Entscheidungen der Behörden "nicht glücklich" machen würden. Sie seien den Bürgern schwer zu erklären. Auch jetzt bezieht Baumgärtner Stellung: "Die Zuverlässigkeitsprüfung wird aufgrund des Sachverhaltes noch mal angestoßen", sagte der Wirtschaftsreferent im Gespräch. "Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, doch ein erlassener Strafbefehl hat auch Gewicht."

Die Paulaner-Brauerei stärkte dem 55-jährigen Gastronomen zum Jahreswechsel bereits den Rücken, indem die Brauerei den Wirt erneut für das Oktoberfest vorschlug. Das brachte die Debatte erst ins Rollen.

Wiesnchef Baumgärtner rechnet mit einer "zeitnahen" Prüfung des Kreisverwaltungsreferats. Dann soll endgültig Klarheit herrschen, ob Peter Reichert erneut die Bräurosl bewirtschaften darf.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I
  • Gespräch mit Sprecherin der Staatsanwaltschaft
  • Gespräch mit Wiesnchef Clemens Baumgärtner
  • bild.de: "Strafbefehl gegen Wiesn-Wirt Peter Reichert"
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