Aus unserer Lokalredaktion
Parteien in Bayern Gericht: Verfassungsschutz darf Bayern-AfD weiter beobachten
Von dpa
Aktualisiert am 17.04.2023Lesedauer: 1 Min.
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Mit einem Antrag wollte die bayerische AfD verhindern, vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Nun ist die Partei vorerst gescheitert.
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die Landes-AfD weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden.
Verwendete Quellen
- Nachrichtenagentur dpa
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