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"Letzte Generation" wollte sich in Allianz-Arena festkleben: Geldstrafen


Urteil
Letzte Generation wollte sich in Allianz Arena festkleben: Geldstrafen

Von dpa
Aktualisiert am 01.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Aktivisten der "Letzten Generation" bei einem Protest in der Allianz Arena in München (Archivbild): Ein Mitglied der Störer-Gruppe kam nun ohne eine Verurteilung davon.Vergrößern des BildesAktivisten der "Letzten Generation" bei einem Protest in der Allianz Arena in München (Archivbild): Den Aktivisten wurde nun der Prozess gemacht. (Quelle: Lackovic/imago-images-bilder)
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Sie wollten sich bei einem Spiel des FC Bayern festkleben: Aktivisten der "Letzten Generation" standen deswegen jetzt vor Gericht.

Nach einer Protestaktion bei einem Fußballspiel in der Münchner Allianz-Arena sind drei Klimaaktivisten am Donnerstag zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht München sprach die beiden Frauen und den Mann des Hausfriedensbruchs schuldig und verhängte Strafen zwischen 150 und 225 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt Johannes Füßl hatte höhere Strafen zwischen 600 und 1200 Euro gefordert. Es handele sich um "Überzeugungstaten" und "bewusste Entscheidungen", sagte er. Die Angeklagten hatten gefordert, freigesprochen zu werden.

Beim Spiel gegen Borussia Mönchengladbach

Die drei Klimaaktivisten der Protestgruppe "Letzte Generation" waren am 27. August 2022 bei einem Fußballspiel des FC Bayern gegen Borussia Mönchengladbach in der Allianz-Arena aufs Spielfeld gelaufen. Ihr Ziel war es, sich an den Fußballtoren mit Sekundenkleber festzukleben und mit Kabelbindern festzubinden, um ein konsequenteres Einschreiten der politischen Akteure gegen den Klimawandel zu erreichen. Die Allianz-Arena stellte daraufhin einen Strafantrag.

Die Aktivisten räumten die Tat vor Gericht ein. Sie betonten aber, dass sie die Aktion vor dem Hintergrund der Klimakrise für gerechtfertigt hielten.

"Ich kann die Motivationslage absolut nachvollziehen", hatte die Vorsitzende Richterin Sabine Eppelein-Harbers zu Beginn der Verhandlung gesagt. Dennoch sehe sie für die Tat "keinen Rechtfertigungsgrund im Sinne des Strafgesetzbuches".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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