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Oktoberfest: Betrunkener Australier auf Gleisen in München unterwegs


Zum Ausnüchtern in die Zelle
Mit 2,26 Promille im Gleisbett unterwegs: Australier schaut auf Wiesn zu tief ins Glas

Von t-online, son

19.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Der Betrunkene verbrachte die Nacht in der Ausnüchterungszelle der Bundespolizei (Symbolbild).Vergrößern des BildesDer Betrunkene verbrachte die Nacht in der Ausnüchterungszelle der Bundespolizei (Symbolbild). (Quelle: Bundespolizeiinspektion München)
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Ein Tourist aus Australien trinkt auf dem Oktoberfest einen über den Durst. Die Nacht verbringt er schließlich in der Ausnüchterungszelle der Bundespolizei.

Beamte der Bundespolizei haben am frühen Dienstagmorgen einen "Gleisläufer" im Ausfahrbereich des Münchner Hauptbahnhofs aufgegriffen. Der 28-jährige Australier war zuvor auf dem Oktoberfest gewesen und hatte dabei ganz offensichtlich viel zu tief ins Glas geschaut.

Bereits zuvor waren der Mann aus Orange im Bundesstaat New South Wales und die Polizei gleich zweimal aufeinandergetroffen. Zunächst wurde er schlafend an der Bahnsteigkante entdeckt. Nachdem er geweckt worden war, begleiteten ihn Beamte weg vom Bahnsteig. Doch nach Hause beziehungsweise in sein Hotel wollte oder konnte der Betrunkene nicht gehen.

Betrunkener zum Ausnüchtern in Gewahrsam genommen

Und so stattete er den Beamten rund eine Dreiviertelstunde später einen Besuch ab. Nachdem er mehrmals grundlos an der Wache der Bundespolizei im Hauptbahnhof geklingelt hatte, wurde er mit einem Platzverweis belegt. Diesem kam er auch nach – scheinbar. Denn nur etwa eine halbe Stunde darauf ereilte die Polizei die Meldung "Person im Gleis".

Im Bereich der Gleise 14 und 15 entdeckten die Polizisten den renitenten Australier, der zwischen zwei stehenden Zügen unterwegs war. Um weitere Gefahrensituationen für ihn und andere auszuschließen, wurde er schließlich zum Ausnüchtern in Gewahrsam genommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,26 Promille. Er hat sich nun wegen Ordnungswidrigkeiten aufgrund von unerlaubten Aufenthalts im Gleisbereich zu verantworten.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion München vom 19. September 2023
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