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München: Museumsarbeiter versteigert geklaute Kunst


Dreister Kunst-Coup in München
Mitarbeiter klaute Gemälde – und kaufte einen Rolls-Royce

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 25.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Bilder in einem Museum (Archivbild): In München bediente sich der Mitarbeiter im Lager.Vergrößern des BildesBilder in einem Museum (Archivbild): In München bediente sich der Mitarbeiter im Lager. (Quelle: Blume/epd/imago images)
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Diebstahl im Deutschen Museum: Ein Mitarbeiter entwendete Bilder und versteigerte sie. Mit dem Erlös finanzierte er sich einen luxuriösen Lebensstil.

Das Amtsgericht München hat am Montag über einen besonders dreisten Kunst-Coup informiert. Wie Amtsgerichts-Sprecher Martin Swoboda mitteilte, ist ein 30 Jahre alter Mann bereits am 11. September wegen drei vollendeten und einem versuchten Fall des illegalen Inverkehrbringens von Kulturgut verurteilt worden.

Der Angeklagte kam mit Bewährung davon. Das Urteil lautete auf ein Jahr und neun Monate Haft.

Amtsgericht München: Angeklagter protzte mit Luxus-Lifestyle

Die ihm vorgeworfenen Taten beging der Mann als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung des Deutschen Museums. Dort war er von Mai 2016 bis April 2018 beschäftigt.

Im Urteil heißt es: "Der Angeklagte nutzte die Zutrittsmöglichkeit zu den Lagerräumen in den Gebäuden des Arbeitgebers schamlos aus und veräußerte wertvolles Kulturgut, um sich selbst einen exklusiven Lebensstandard zu sichern und damit zu protzen."

Unter anderem tilgte der diebische Angestellte Schulden, leistete sich darüber hinaus eine neue Wohnung, teure Armbanduhren und einen Rolls Royce.

Drei Bilder verkauft, mehr als 60.000 Euro eingestrichen

In einem Fall hatte er ein Original gegen eine Fälschung ausgetauscht. Das Original ließ er dann von einem Münchner Auktionshaus versteigern. Eine Galerie aus der Schweiz zahlte 70.000 Euro für "Das Märchen vom Froschkönig" von Franz von Stuck. Der Angeklagte, der behauptet hatte, das Bild stamme aus Familienbesitz, strich nach Abzug der Versteigerungskosten 49.127,40 Euro in bar ein.

Zwei weitere Bilder, "Die Weinprüfung" von Eduard von Grützner und "Zwei Mädchen beim Holzsammeln im Gebirge" von Franz von Defregger, klaute der Mann aus dem Lager. Eines der Bilder ließ er wieder versteigern, das andere veräußerte er per Direktkauf. Für diese beiden Gemälde bekam er insgesamt 11.490,50 Euro.

Warum kam der 30-Jährige mit Bewährung davon?

Ein vierter Versuch, geklaute Kunst zu Geld zu machen, scheiterte: Für das Bild "Dirndl" von Franz von Defregger fand sich kein Käufer.

Jetzt muss der Mann die von ihm eingenommenen 60.617,90 Euro zurückzahlen. Das Gericht ordnete die Einziehung an. Dass der 30-Jährige nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, begründet das Gericht unter anderem damit, dass er nicht vorbestraft war und alle Taten gestand. "Weiter zeigte der Angeklagte ehrliche Reue und Einsicht", heißt es im Urteil. "Er gab an, ohne Nachdenken gehandelt zu haben. Er könne sich sein Verhalten heute nicht mehr erklären."

Verwendete Quellen
  • Amtsgerichts München: Per Mail am 25. September 2023 zugesandte Pressemitteilung
  • Anfrage an Amtsgerichts-Sprecher Martin Swoboda
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