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Klimaaktivisten vor Gericht: Richter lehnt Gendern ab


Richter reagiert deutlich
Klimaaktivisten äußern bei Prozess kuriose Forderungen

Von dpa, pb

Aktualisiert am 16.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Blockade im September 2021 (Archivfoto): Eine Aktivistin hängt unter einer Brücke, die über die Autobahn 94 bei München führt.Vergrößern des BildesBlockade im September 2021 (Archivfoto): Eine Aktivistin hängt unter einer Brücke, die über die Autobahn 94 bei München führt. (Quelle: Britta Schultejans/dpa-bilder)
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Prozessauftakt in Ebersberg: Vier Klimaaktivisten stehen wegen ihrer Protestaktionen vor Gericht. Ihre Forderungen kommen beim Richter nicht gut an.

Der erste Tag des Verfahrens gegen vier Klimaaktivisten der Gruppe "Extinction Rebellion" in Ebersberg am Mittwoch ist laut einem Bericht der "Tz" schleppend verlaufen: Die Aktivisten, die vor Gericht stehen, weil sie sich bei der Automesse IAA im September 2021 von einer Autobahnbrücke abgeseilt hatten, hätten laut der Zeitung mehrfach versucht, das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Die Staatsanwaltschaft München II wirft der Gruppe Nötigung in 192 Fällen vor, weil die Autobahn 94 wegen der Protestaktion gesperrt werden musste. Auf eine Entscheidung scheinen die Aktivisten aber nicht zu drängen: Die "Tz" berichtet, dass die Aktivisten zunächst vor Gericht gefordert hätten, dass die anwesenden Polizisten ihre Schusswaffen abgeben müssen – dazu kam es nicht.

Aktivisten wollen gendern – Richter runzelt mit der Stirn

Und auch der nächste Antrag schlug fehl: Dann hätten die Aktivisten gefordert, dass im Gericht gegendert wird. Ein Angeklagter soll erklärt haben: "Diese Art von Sprache, wie sie hier gesprochen wird, macht Menschen, die sich nicht als Mann identifizieren, unsichtbar." Da habe der Richter nur mit der Stirn gerunzelt – und gekontert: "Wir reden Deutsch, Punkt." Auch dieser Antrag sei abgelehnt worden. Ob schon am Donnerstag ein Urteil fällt, ist ungewiss. Das Verfahren könnte sich weiter in die Länge ziehen.

Bereits am 3. Mai hatte es einen Termin zur Hauptverhandlung gegeben. Dieser habe aber aus verfahrenstechnischen Gründen ausgesetzt werden müssen, so das Amtsgericht. Weil eine der Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsende war, findet die Verhandlung vor dem Jugendrichter statt.

Verwendete Quellen
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