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München: Stadt lässt Salz auf Straßen und Gehwegen streuen – Kritik des OB


OB ordnet Einsatz an
Wegen Glatteis: Stadt lässt auf den Straßen Salz streuen

Von t-online
11.01.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein Radfahrer in München: Der DWD warnt vor Glatteis.Vergrößern des BildesEin Radfahrer in München: Schnee und Eis haben Rad- und Gewege rutschig werden lassen (Archivbild). Der Oberbürgermeister reagiert jetzt mit einer Maßnahme. (Quelle: Rolf Poss/imago-images-bilder)
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Die Sicherheit der Bürger gehe vor, so Münchens Oberbürgermeister. Wegen vereisten Wegen gibt es jetzt eine Ausnahme per dringlicher Anordnung.

Mehrere Anfragen von besorgten Bürgern hätte er in den vergangenen Tagen erhalten, so Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter am Donnerstag. Die niedrigen Temperaturen der vergangenen Tage hätten zu gefährlichem Glatteis auf Rad- und Gewegen gesorgt. Wie schon Anfang Dezember, entschied Reiter am Donnerstagvormittag, eine Ausnahme zu machen und den Einsatz von Streusalz zu erlauben. Dafür hat Reiter am Donnerstag eine "Dringliche Anordnung" erlassen, wie es in einer Mitteilung des Rathauses heißt. "Hier geht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor", so Reiter.

Die städtische Straßenreinigung wurde angewiesen, alle Geh- und Radwege im Vollanschlussgebiet bei Bedarf mit Streusalz (Natriumchlorid) zu streuen. Auch den Anwohnern ist es erlaubt, im Rahmen ihrer Sicherungspflicht Streusalz auf den Gehwegen auszubringen. Die aktuelle Anordnung bleibt laut Rathaus bis zur nächsten Vollversammlung am 31. Januar in Kraft. Streusalz ist in München normalerweise verboten, weil es umweltschädlich ist. Statt dessen wird für gewöhnlich Rollsplit eingesetzt.

In der Pressemitteilung kritisierte Reiter den Stadtrat: "Dass es dafür erneut eine Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters brauche, hätte vermieden werden können wenn der Stadtrat den Einsatz von Streusalz in extremen Einzelfällen grundsätzlich genehmigt hätte", wird der Oberbürgermeister zitiert. Reiter kündigte an, das zuständige Baureferat zu bitten, einen entsprechenden Passus in die nächste Beschlussvorlage aufzunehmen.

Verwendete Quellen
  • muenchen.de: Mitteilung der Stadt München vom 11.1.204
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