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Bayern: 145 Schusswaffen im Jahr 2023 von Extremisten entzogen


Schusswaffen
Behörden entziehen Extremisten in Bayern 145 Waffen

Von dpa, gug

19.03.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240319-99-389872Vergrößern des BildesDiverse Waffen liegen in einem Behälter für Waffenstahl im Bayerischen Landeskriminalamt. (Quelle: Victoria Bonn-Meuser)
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Waffen können besonders gefährlich werden, wenn sie in falsche Hände geraten. In Bayern gelten rund 2.500 Menschen als potenziell rechtsextrem, fast 700 sind Neonazis.

Bayerns Waffenbehörden haben Extremisten im vergangenen Jahr 145 Waffen entzogen. Wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag in München sagte, seien dabei insgesamt 84 Personen mit extremistischen Bezügen von den Behörden entwaffnet und 47 Waffenbesitzverbote verhängt worden. "Waffen in den Händen von Extremisten stellen eine enorme Gefahr für unser aller Sicherheit dar", sagte Herrmann weiter.

Kreisverwaltungsbehörden überprüfen Waffenrecht in Bayern

Für das Waffenrecht sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Den Angaben zufolge haben diese 53 Personen mit extremistischen Bezügen die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Weitere 31 Personen seien den Beamten zuvorgekommen und hätten ihre Erlaubnisse und Waffen freiwillig abgegeben. Insgesamt konnten auf diesen Wegen 145 Waffen entzogen werden.

In neun Fällen seien Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen extremistischer Bezüge der Antragsteller abgelehnt worden, zwei Anträge seien ferner wegen der zu erwartenden negativen Entscheidung zurückgenommen worden.

2022: 2590 Personen in Bayern potenziell rechtsextrem

Das rechtsextremistische Personenpotenzial in Bayern belief sich laut Verfassungsschutz Ende 2022 auf insgesamt 2590 Personen. Davon sind 1070 als gewaltorientiert zu bezeichnen, 690 werden der Gruppe der Neonazis zugerechnet.

Die Mehrzahl der Entwaffneten gehörte laut Herrmann der waffenaffinen rechtsextremistischen Szene (26 Personen), der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung (39 Personen) sowie dem Bereich "Delegitimierung des Staates" (4 Personen) an. Erst Ende vergangenen Jahres war bei einer bayernweiten Razzia bekannt geworden, dass der Rädelsführer einer sogenannten "Reichsbürger"-Gruppe aus Oberbayern kommt.

Zudem hätten die Waffenbehörden gegen fünf Erlaubnisinhaber mit Bezügen zum "Auslandsbezogenen Extremismus" und sieben Personen aus dem Bereich "Islamismus" einen Widerrufsbescheid erlassen; drei weitere Personen seien anderen extremistischen Szenen zuzuordnen.

Waffenbehörden müssen Verfassungsschutz hinzuziehen

Ziel sei es, Extremisten aller Art den Zugang zu Waffen zu verwehren, so Herrmann. "Die bayerischen Waffenbehörden prüfen daher jeden Verdachtsfall und schöpfen die rechtlichen Möglichkeiten aus, um dieses Ziel zu erreichen."

Nach dem Waffengesetz führt regelmäßig bereits die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung dazu, dass ein Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis abgelehnt und ein Verfahren zum Entzug einer vorher erteilten Erlaubnis eingeleitet wird. Um extremistische Bezüge zu erkennen, sind die Waffenbehörden gesetzlich verpflichtet, eine Auskunft des Verfassungsschutzes einzuholen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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