t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

Autos abgeschleppt: Abschleppwagen laut Gericht Abzocke


München
Autos abgeschleppt: Abschleppwagen laut Gericht Abzocke

Von dpa
18.06.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Münchner Autobesitzer hat die Kosten für das Abschleppen seiner Autos dank eines geschickten Schachzuges deutlich reduzieren können. Nach einem Gerichtsurteil musste er nicht nur gut ein Drittel weniger zahlen, das private Abschleppunternehmen wurde vom Richter noch dazu für seine Geschäftspraktiken gerüffelt, wie das Amtsgericht München am Freitag mitteilte.

Doch von vorne: Der Münchner hatte zwei Autos in der Ladezone eines Discounters geparkt. Das beauftragte Abschleppunternehmen schickte mit einer halben Stunde Abstand zwei Abschleppfahrzeuge los, die die Autos in nahe gelegene Straßen umsetzten. Dafür sollte der Halter jeweils 330 Euro blechen.

Der Mann allerdings zahlte nicht direkt, sondern hinterlegte den Betrag beim Amtsgericht - weshalb das Abschleppunternehmen darlegen musste, warum seine Preise gerechtfertigt seien. Der Richter folgte der Argumentation nicht, dass zwei Abschleppwagen nötig gewesen seien. Auch wenn die Fahrzeuge nicht dem gleichen Halter gehört hätten, hätte man die Kosten für den Einsatz mit einem Wagen leicht auf zwei Betroffene aufteilen können.

Die geforderten Beträge verstießen sowohl gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit als auch der Schadensminderungspflicht und seien zudem nicht in Gänze ersatzfähig, urteilte das Gericht. Dabei sei es egal, ob die überhöhten Rechnungen "auf Organisationsmängel, ein betriebswirtschaftlich unsinniges oder - worauf die Umstände (...) schließen lassen könnten - auf ein durch Erbringung nicht erforderlicher Mehraufwendungen bewusst umsatzsteigerndes Vorgehen" zurückzuführen seien. Der Halter müsse daher nur je 207,50 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 453 C 17734/20 vom 17.03.2021).

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website