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Oktoberfestanschlag: Einigung bei Entschädigung


München
Oktoberfestanschlag: Einigung bei Entschädigung

Von dpa
17.12.2021Lesedauer: 1 Min.
GerichtVergrößern des BildesProzessakten liegen in einem Gerichtssaal. (Quelle: Thomas Frey/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Mehr als vier Jahrzehnte nach dem rechtsextrem motivierten Oktoberfestattentat hat sich ein Überlebender mit dem Freistaat Bayern auf Entschädigungszahlungen geeinigt. Der 52-jährige Robert Höckmayr, der bei der Bombenexplosion 1980 schwer verletzt worden war, stimmte am Freitag vor dem Sozialgericht München einem Vergleich zu. Demnach steht ihm eine sogenannte Grundrente in Höhe von 60 Prozent zu.

Höckmayr hatte geklagt, weil er die bislang gezahlte Rente in Höhe von 50 Prozent als zu niedrig ansah, zumal sich seine körperliche und seelische Gesundheit in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert habe. Der Betroffene macht unter anderem Schäden an Wirbelsäule und Gehör geltend, zudem eine Posttraumatische Belastungsstörung. Diese erkennt der Freistaat nun erstmals in vollem Umfang an. Die neue Regelung bedeutet laut seinem Anwalt knapp 400 Euro zusätzliche Rentenzahlungen pro Monat. Sie werden rückwirkend seit 2015 gezahlt.

Bei dem Anschlag am 26. September 1980 waren zwei jüngere Geschwister von Höckmayr vor seinen Augen gestorben. Die Tat, verübt von dem rechtsextremen Studenten Gundolf Köhler, kostete zwölf Wiesn-Besuchern und Köhler das Leben. Mehr als 200 Menschen wurden verletzt.

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